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Obwalden

Obwaldner Regierung greift zum Noterlass

Die Kantonsratssitzung vom Donnerstag findet nicht statt. Damit die Prämienverbilligungen trotzdem ausbezahlt werden können, ergreift die Regierung aussergewöhnliche Mittel.
Das Rathaus in Sarnen.  (Bild: Pius Amrein)

Adrian Venetz

(fhe) «Infolge des Corona-Virus hat die Ratsleitung des Kantonsrats Obwalden gestern entschieden, die Sitzung vom 19. März 2020 ausfallen zu lassen.» Dies schreibt die Staatskanzlei in einer Mitteilung. Zur Debatte gestanden wären unter anderem das Thema Selbstbehalt bei der individuellen Prämienverbilligung sowie verschiedene Motionen und Interpellationen. Die traktandierten Geschäfte werden – vorbehalten einer weiteren Absage aufgrund weiterer Veränderungen der aktuellen Lage – auf die Kantonsratssitzung vom 30. April 2020 verschoben.

Doch was geschieht mit den Prämienverbilligungen? Ohne die traktandierte Festlegung des Selbstbehalts können diese nicht ausbezahlt werden. «Damit die Auszahlung trotzdem stattfindet, greifen wir zum Noterlass gemäss Kantonsverfassung», sagt Finanzdirektorin Maya Büchi. Damit legt die Regierung den Selbstbehalt nach ihrem eigenen Antrag auf 11,25 Prozent bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 35000 Franken fest. Danach steigt er pro 100 Franken um je 0,01 Prozent. Die Regierung erlässt kommende Woche eine entsprechende Verordnung, die der Kantonsrat an seiner nächsten Sitzung nachträglich bewilligen wird.

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