184 Härtefallgesuche haben den Kanton Obwalden auf elektronischem Weg erreicht. Unternehmen, die von der Pandemie besonders betroffen sind und die gesetzlich vorgegebene Bedingungen erfüllen, konnten zwischen dem 1. Februar und 12. März finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand beantragen. Wie das Obwaldner Volkswirtschaftsdepartement mitteilt, seien dabei rund 80 Prozent der Gesuche unvollständig gewesen. «Im Sinne einer Dienstleistung für die betroffenen Unternehmen wich der Kanton von den Vorgaben in den Ausführungsbestimmungen ab und verzichtete darauf, unvollständige Gesuche zur erneuten Eingabe zurückzuweisen.» Stattdessen habe man die fehlenden Unterlagen bei den Unternehmen eingeholt, was mit einem «beträchtlichen Mehraufwand» verbunden gewesen sei.
70 Prozent der Unternehmen begründeten ihr Gesuch mit einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung von mindestens 40 Tagen seit dem 1. November. Die übrigen Unternehmen gaben einen starken Umsatzeinbruch im Jahr 2020 oder in den vergangenen 12 Monaten an. Dieser muss mindestens 40 Prozent betragen, verglichen mit dem Durchschnittsumsatz der Jahre 2018 und 2019. Rund 40 Prozent der Gesuche stammen aus dem Gastronomiebereich und 20 Prozent aus dem Bereich Beherbergung. Auch von Unternehmen aus den Branchen Detailhandel, Zulieferbetrieb, Reisebüro oder Dienstleistung im Sportbereich wurde Hilfe beantragt. «Die Anzahl der eingereichten Gesuche sowie deren Verteilung zeigen, dass der Leidensdruck in den betroffenen Branchen gross ist», wird Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler in der Mitteilung zitiert.
Erste Hilfsgelder sollen bis Ostern fliessen
Die eingeholten Unterlagen werden nun an die Hausbank des jeweiligen Gesuchstellers oder an die Obwaldner Kantonalbank überwiesen. Dort erfolge eine vertiefte fachliche Prüfung, aus welcher dann eine Empfehlung zuhanden des kantonalen Expertengremiums abgegeben werde. «Die Einschätzung der Banken ist ein wichtiges Element. Wir sind der Obwaldner Kantonalbank, der Raiffeisenbank Obwalden sowie der Sparkasse in Engelberg für ihre grosse, unentgeltliche Unterstützung überaus dankbar», wird Wyler weiter zitiert.
Das vom Regierungsrat eingesetzte Expertengremium entscheidet danach «so rasch wie möglich» über die Anträge und informiert die gesuchstellenden Unternehmen über den Entscheid. Einerseits gehe es dabei darum, den Prüfprozess möglichst zügig abzuwickeln, andererseits sei es wichtig, dass die Rechtmässigkeit der Mittelvergabe gewährleistet ist und die Entscheide objektiv und nachvollziehbar getroffen werden. Das Ziel sei es, bis Ostern erste Härtefallhilfen ausrichten zu können.
Die Gesamtsumme des in den eingereichten Härtefallgesuchen angegebenen Finanzierungsbedarfs übersteige den Rahmenkredit von sieben Millionen Franken deutlich, heisst es in der Mitteilung weiter. «In Abstimmung mit der Aufstockung auf Bundesebene auf zehn Milliarden Franken hat der Regierungsrat dem Kantonsrat bereits einen Zusatzkredit von 17 Millionen Franken unterbreitet.» Stimmt der Kantonsrat dieser Aufstockung am 1. April zu, soll der Prozess für diejenigen Unternehmen, die bereits ein Gesuch eingereicht haben, so einfach wie möglich gestaltet werden. Ob ein zweites Zeitfenster für die Gesucheingabe geöffnet wird, hänge von den weiteren Entwicklungen auf Kantons- und Bundesebene ab. (lur)