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Nidwalden

Obwaldner Defizit soll auf noch 12 Millionen sinken

Unter dem Titel Finanzvorlage 2019 werden mehrheitsfähigere Teile des gescheiterten Finanzpakets im Dezember erneut dem Kantonsrat vorgelegt. Ob ein rechtmässiges Budget entsteht, ist noch nicht sicher.
Grosse Dossiers kommen auf den Kantonsrat zu. (Symbolbild: Markus von Rotz (Sarnen, 29. Juni 2018))

Franziska Herger

Nach dem Nein zur Finanzstrategie 2027+ im vergangenen September droht für 2019 ein Loch von 43 Millionen Franken in der Obwaldner Staatskasse. Zu dessen Reduktion hat die Regierung dem Kantonsrat im Oktober Sofortmassnahmen vorgelegt. Damit könnte das Defizit auf 27 Millionen gesenkt werden (wir berichteten). Parallel dazu analysierte sie in Gesprächen mit Parteien und Sozialpartnern die Umsetzbarkeit von Massnahmen des gescheiterten Pakets. Die Resultate teilte die Regierung gestern nun mit: Unter dem Titel Finanzvorlage 2019 legt sie dem Kantonsrat zehn Gesetzesanpassungen vor, die das Defizit auf noch 12 Millionen Franken senken sollen. Damit möglichst viele Änderungen per 1. Januar 2019 in Kraft treten können, soll nach der Sitzung vom 5./6. Dezember am 17. eine ausserordentliche für die zweite Lesung stattfinden.

Defizit soll vor allem durch Abschreibungen sinken

Die Vorschläge betreffen Massnahmen, von denen der grösste Teil von rund 12,8 Mio. auf tiefere Abschreibungen entfällt. In den Gesprächen von allen Parteien unterstützt wurde laut Botschaft der Regierung die Einmalabschreibung des Eigenkapitals in der Höhe von 80 Millionen Franken. Diese Massnahme zu Lasten der Erfolgsrechnung 2018 führt zu einer Entlastung der Rechnung 2019 von rund 7 Millionen Franken. Zudem sollen die Abschreibungssätze der tatsächlichen Lebensdauer der Investitionen angepasst werden. Dies führt zu einer weiteren Entlastung von rund 6 Millionen. Da sich durch die tieferen Abschreibungen die Selbstfinanzierung reduziert, schlägt die Regierung die Anpassung der Schuldenbegrenzung vor. Damit darf sich der Kanton 2019 auf höchstens 50 Millionen Franken verschulden.

Als mehrheitsfähig erwiesen sich auch andere Elemente aus der Finanzstrategie. So soll die Erhebung der Zwecksteuer für das Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal durch den Einbezug der Wasserbaumassnahmen an der Sarneraa in Alpnach um vier bis sechs Jahre verlängert werden. Dies entlastet die Rechnung um 200000 Franken. Massnahmen beim Personal waren umstritten, insbesondere die Einschränkung des vorzeitigen Altersrücktritts. SP und die Personalverbände hielten die Reduktion der Überbrückungsrente für kontraproduktiv. Die Regierung hält daran fest, ebenso wie an einer Reduktion der Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit und einer allgemeinen statt privaten Unfallversicherung. All dies soll Einsparungen von 150 000 Franken bringen.

Die Frist für den Abbau von 20 Vollzeitstellen, der in der Kompetenz der Regierung liegt, wird von Anfang 2020 auf Anfang 2021 verschoben. «Ohne diese Massnahme wird es nicht gehen. Die Verschiebung gibt uns etwas mehr Zeit für eine sozialverträgliche Umsetzung», sagt Finanzdirektorin Maya Büchi auf Anfrage. «Die Fluktuationsrate ist bereits angestiegen.» Man schaue bei jeder frei werdenden Stelle, ob man sie wieder besetzen müsse. Aber: «Entlassungen sind im Moment absolut kein Thema.»

Auch die Strassenverkehrssteuern sollen angepasst werden. Konkret soll der steuerliche Bonus für energieeffiziente Fahrzeuge reduziert werden. Aus einer höheren Besteuerung sogenannter Dreckschleudern wird nichts. Die SVP hat sich in der Anhörung gegen dies ausgesprochen.

Budgetloser Zustand droht weiter

Wie gross sind die Erfolgschancen der aus dem Paket herausgelösten Vorlagen im Rat? Die Präsidenten der beiden grössten Fraktionen stimmen überein: «Ich schätze die Chancen als recht hoch ein», sagt Ivo Herzog (SVP, Alpnach). «Die umstritteneren Themen wurden ja bewusst auf nächstes Jahr verschoben» (siehe Kasten). Marcel Jöri (CVP, Alpnach) sagt: «Den vorgeschlagenen Massnahmen, wie sie heute vorliegen, wird die Fraktion grossmehrheitlich zustimmen.»

Eine Ausnahme macht Jöri bei der Schuldenbegrenzung. Denn auch mit den Gesetzesänderungen bleibt das Defizit jenseits des laut Finanzhaushaltsgesetz zulässigen Fehlbetrags von 2,4 Millionen. Daher beantragt die Regierung eine Übergangsbestimmung, die das Budget 2019 von dieser Regelung ausnimmt. Wird sie nicht angenommen, droht ein budgetloser Zustand. «Davon wusste man schon vor der Abstimmung. Jetzt kann der Kantonsrat nicht einfach die Gesetze ändern, damit es nicht dazu kommt», so Jöri.

Bei der SVP, die sich wie die CVP kurz nach der Abstimmung gegen die Lockerung der Schuldenbremse aussprach, hat ein Umdenken stattgefunden. «Unter gewissen Voraussetzungen würden wir die einmalige Lockerung für nächstes Jahr akzeptieren. 2020 braucht es dann aber ganz klar ein gesetzeskonformes Budget», sagt Fraktionspräsident Ivo Herzog. Er verweist auf die noch bevorstehende Fraktionssitzung, ebenso wie die Fraktionspräsidenten der FDP und der CSP. «Die CSP hat sicher ein Interesse daran, einen budgetlosen Zustand zu verhindern», sagt Fraktionspräsidentin Helen Keiser-Fürrer. FDP-Fraktionspräsident Christian Lima­cher hält fest, er könne nicht ausschliessen, «dass die Fraktion geteilter Meinung sein wird». SP-Fraktionspräsident Max Rö­theli dagegen sagt auf Anfrage: «Als Ausnahme könnten wir für ein Jahr mit einer Lockerung der Schuldenbremse leben.» Verschiedene Fraktionspräsidenten liessen verlauten, man strebe eine weitere Reduktion des Defizits mittels Sparmassnahmen an.

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