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Obwalden

Vorschlag zu neuer Obwaldner Schuldenbremse zerzaust

Im zweiten Anlauf soll es klappen: Die Obwaldner Regierung hat den Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz überarbeitet.
Das Rathaus in Sarnen. (Bild: Pius Amrein  (28. März 2019))

Matthias Piazza

Mit einem ersten Versuch, die Schuldengrenze anzupassen, ist die Regierung im September des vergangenen Jahres im Kantonsrat gescheitert. Sie hätte unter anderem eine teilweise Fremdfinanzierung ermöglicht.

Im April schickte die Regierung einen neuen Entwurf in die Vernehmlassung. Darin war etwa festgehalten, dass die Steuerfüsse automatisch und ohne Referendum um 0,1 Einheiten erhöht werden, wenn die Vorgaben der maximalen Verschuldung nicht eingehalten werden. Auf diese Systemänderung wird nun verzichtet, da sie sich in der Vernehmlassung nicht als mehrheitsfähig erwiesen hätte, wie der Regierungsrat in einer Medienmitteilung schreibt.

«Der angepasste Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz bildet den kleinsten gemeinsamen Nenner», sagt auf Anfrage Finanzdirektorin Maya Büchi. Im überarbeiteten Nachtrag will der Regierungsrat die Schuldenbegrenzung neu auf die Tragbarkeit der Verschuldung im Budget und die Nettoverschuldung ausrichten. Das heisst, dass die Limite der Verschuldung in Form eines Nettoverschuldungsquotienten von 130 Prozent festgelegt wird. Er gibt an, welcher Anteil der Steuererträge nötig wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Das maximal erlaubte, zu budgetierende Defizit soll in Abhängigkeit zur Verschuldungssituation festgelegt werden.

Coronapandemie verursachte zusätzliche Kosten

«Wir müssen uns verschulden dürfen. Das ist unausweichlich, auch wenn dies finanzpolitisch schmerzt», erklärt Maya Büchi. «Denn wir müssen investieren können. Die neue Psychiatrie oder die Sanierung des Polizeigebäudes sind nur zwei Beispiele.» Die Coronapandemie habe dem Kanton noch zusätzliche Kosten verursacht. So hat der Kanton dem Spital mit vier Millionen Franken unter die Arme gegriffen, um die fehlenden Einnahmen auszugleichen, die entstanden waren, weil während des Shutdowns auf nicht notwendige Operationen verzichtet werden musste. Zudem seien weitere Kosten auf den Kanton zugekommen, so etwa für den Betrieb der Covid-19-Fachstelle oder für Schutzmaterial. «Auch rechnen wir mit massiv weniger Steuereinnahmen, weil Unternehmen Umsatzeinbussen hinnehmen mussten und Privatpersonen in Kurzarbeit waren», führt Maya Büchi fort. Für 2020 wird mit einem Defizit von zwei Millionen Franken gerechnet.

Nach dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) sowie den umgesetzten Massnahmen aus der Finanzstrategie 2027+ sieht der Regierungsrat für zusätzliche Sparrunden gegenwärtig kein Potenzial, heisst es in der Mitteilung weiter. Eine weitere Erhöhung der Kantonssteuer lehnt der Regierungsrat ab. Um die dringend notwendigen Investitionen gesetzeskonform tätigen zu können, soll in den kommenden Jahren eben eine Zunahme der Schulden des Kantons in Kauf genommen werden können. Mit dem Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz sollen die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.

Maya Büchi ist zuversichtlich, dass der Kantonsrat diesen Herbst grünes Licht für das revidierte Gesetz gibt, das auf Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten soll.

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