notifications
Obwalden

Verfahren im Kanton Obwalden sollen effizienter werden

Entlastung des Regierungsrats oder Mehreinnahmen durch Überwälzung von amtlichen Kosten – die Obwaldner Regierung will verschiedene Verwaltungsverfahren anpassen.
Das Rathaus in Sarnen, wo auch die Staatskanzlei untergebracht ist. (Bild: Corinne Glanzmann (Sarnen, 26. April 2016))

Philipp Unterschütz

Jeder Stein wird umgedreht. Vor dem Hintergrund des schief stehenden Finanzhaushalts ist im Rahmen der Finanzvorlage 2020 auch das Verwaltungsverfahren im Kanton Obwalden einer Analyse unterzogen worden. Es geht insbesondere um Verfahren, in denen eine Behörde eine Verfügung erlassen soll. Die entsprechenden Bestimmungen sind vor allem im Staatsverwaltungsgesetz und in der Verwaltungsverfahrensverordnung enthalten.

Die bestehenden Regelungen hätten sich in der Praxis bewährt und grundlegende Änderungen seien nicht angezeigt – zu diesem Schluss kommt eine Analyse, die von der Staatskanzlei mit Hilfe der Sekretariate der Departemente erstellt wurde. «Hingegen kann das Verwaltungsverfahren durch punktuelle Anpassungen einer Reihe von Erlassen vereinfacht, noch effizienter gestaltet und die Nutzung von Synergien optimiert werden», schreibt die Regierung in einer Medienmitteilung. Sie gibt deshalb eine Reihe von Vorschlägen bis am 29. März in die Vernehmlassung.

Regierung soll wissen, wogegen sich Bürger wehren

Dazu gehört unter anderem, dass verschiedene Aufgaben, die nach geltendem Recht dem Regierungsrat zufallen, künftig an die Departemente delegiert werden sollen. Geprüft wurde laut dem Bericht zur Vernehmlassung auch, ob es möglich wäre, den Regierungsrat nicht mehr als Rechtsmittelinstanz einzusetzen. Dann würde laut Bericht aber eine optimale Filterfunktion verloren gehen, weil dem Regierungsrat Fälle zur Kenntnis gebracht würden, die von betroffenen Bürgern als unrechtmässig beurteilt würden. Daher soll der Regierungsrat weiterhin als letzte Beschwerdeinstanz im verwaltungsinternen Rechtsmittelverfahren amten.

Entlastung für die Regierung würde aber insbesondere die neue Regelung bringen, dass bei unbestrittenem Sachverhalt und klarer Rechtslage das zuständige Departement anstelle des Regierungsrats Prozessentscheide treffen und auch formelle Abschreibungsbeschlüsse fassen könnte. Dies solle Aufwand und amtliche Kosten vermindern.

Zudem sollen Verfügungen künftig ohne Begründung eröffnet werden. Eine Begründung würde nur gegen einen angemessenen Kostenvorschuss geliefert.

Auswirkungen können nicht beziffert werden

Neu sollen ausserdem die amtlichen Kosten von Beschwerdeverfahren auf die Gemeinwesen überwälzt werden können. Im Sinne des Verursacherprinzips sollen sie die Kosten tragen, die sie aufgrund von Verfahrensmängeln oder Rechtsverletzungen verursacht hätten.

Die finanziellen und personellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Vereinfachungen können laut Bericht nicht konkret beziffert werden. «Die Vereinfachungen führen aber zu einer gewissen Reduktion des Verwaltungsaufwands, so dass sich die Verwaltung stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann», heisst es. Durch die Möglichkeit, auch im Aufsichtsbeschwerdeverfahren den Gemeinwesen Kosten auferlegen zu können, erhalte der Kanton einen Kostendeckungsbeitrag.

Die Regierung nützt das Vernehmlassungsverfahren, um auch noch einen parlamentarischen Auftrag aus dem Jahr 2017 aufzunehmen, der verlangte, zu prüfen, ob gegen Verfügungen und Entscheide von Organen der öffentlich-rechtlichen Verwaltung grundsätzlich eine 30-tägige Rechtsmittelfrist gelten soll. Wie der Regierungsrat im Bericht zur Vernehmlassung festhält, funktioniere das aktuelle Rechtsmittelsystem mit 20-tägigen Fristen gut, so dass ein Eingriff unverhältnismässig wäre und die damit verbundenen hohen Kosten nicht rechtfertige.

Kommentare (0)