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Obwalden

Verein reicht Referendum gegen das Gesundheitsgesetz ein

Über 1200 Unterschriften hat der Verein «Miär stand zämä» gegen einen Nachtrag zum Gesetz gesammelt. Die Kompetenz für ein Impfobligatorium soll seiner Ansicht nach beim Bundesrat liegen.
Vereinspräsidentin Rahel von Wyl (links) und Vizepräsident Renato Burch übergeben die Unterschriften vor dem Sarner Rathaus an Landschreiberin Nicole Frunz. (Bild: Martin Uebelhart (Sarnen, 2. August 2021))

Martin Uebelhart

Der Verein «Miär stand zämä» hat sein Referendum gegen den Nachtrag des Obwaldner Gesundheitsgesetzes am Montag im Rathaus eingereicht. 1264 Unterschriften haben Vertreterinnen und Vertreter des Vereins an Landschreiberin Nicole Frunz übergeben. 100 gültige Unterschriften sind für ein Referendum im Kanton Obwalden nötig. «Wir hatten mit vielleicht 500 Unterschriften gerechnet», sagte Vereinspräsidentin Rahel von Wyl vor dem Rathaus in Sarnen.

«Dass die Solidarität so gross ist, ist genial.»

Den Aufruf zur Unterschriftensammlung habe man im vereinseigenen Chat verbreitet und auch im Obwaldner Chat auf der App Telegram sei man gut vernetzt. Aus allen sieben Obwaldner Gemeinden seien Unterschriften beigesteuert worden. Das Zustandekommen wird laut der Landschreiberin im Amtsblatt kommuniziert. Der Regierungsrat werde dann auch bestimmen, wann das Referendum an die Urne kommt. Das dürfte wahrscheinlich der 28. November sein.

Verein stört sich vor allem an einer Bestimmung

Der Obwaldner Kantonsrat hat den Nachtrag zum Gesundheitsgesetz am 25. Juni angenommen. Dabei hat das Parlament Anpassungen ans Bundesrecht gemacht. «Wir sind nicht gegen sämtliche Änderungen im Gesetz», hält Rahel von Wyl fest. «Wir stellen uns auch nicht gegen langjährig erprobte und bewährte Impfungen. Jeder, der sich impfen lassen will, soll das freiwillig tun können.» Doch eine Bestimmung im Artikel 8 des Erlasses sei für den Verein unhaltbar. Sie besagt, dass der Regierungsrat unter bestimmten Bedingungen «öffentliche Impfungen durchführen lassen und Impfungen für obligatorisch erklären» kann. Diese Kompetenz solle im äussersten Fall einzig und allein beim Bundesrat liegen, hält sie fest. Von der Obwaldner Regierung sei keine Bestätigung zu erhalten gewesen, dass das Impfobligatorium im Fall von Corona sicher nicht angewendet werde. Vergangene Woche hätten sich Vereinsmitglieder auch noch einmal mit Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser getroffen. Im Fall einer Ablehnung der Gesetzesänderung an der Urne – und davon geht Rahel von Wyl aus – müsse dieser Abschnitt des Artikels 8 im Kantonsrat noch einmal auseinandergenommen werden.

Der Verein wolle sich nun Gedanken machen, wie der Abstimmungskampf organisiert werden soll. Mit diesen Plänen sei man noch ziemlich am Anfang, doch sollen sicher die Möglichkeiten von Social Media erneut genutzt werden.

Maya Büchi bestätigt auf Anfrage die Zusammenkunft mit dem Referendumskomitee. Ein Referendum zu ergreifen sei das gute Recht von Bürgerinnen und Bürgern. «Doch ich sehe keinen Zusammenhang zwischen den Anliegen des Vereins und dem Gesundheitsgesetz.» Es sei normal, gewisse Gesetze alle paar Jahre an die Vorgaben des Bundesrechts anzupassen.

«Wir haben das Gesundheitsgesetz wieder auf den aktuellen Stand gebracht.»

Für Maya Büchi ist klar: «Wenn das Referendum Erfolg hat, wird der Regierungsrat das Gesundheitsgesetz später noch einmal dem Parlament vorlegen. Andernfalls wird es in Kraft gesetzt.»

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