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Obwalden

Titlis-Projekt: Behörden gleisen Verfahren parallel auf

Der hängige Obwaldner Richtplan könnte das 100 Millionen Franken teure Projekt der Stararchitekten Herzog und de Meuron verzögern – zum Unmut der Titlis-Bahnen. Um Zeit zu sparen, greifen Kanton und Gemeinde zu aussergewöhnlichen Massnahmen.
Visualisierung der neuen Bergstation Titlis mit ausgebautem Turm (Bild: Handout Herzog & De Meuron)

Philipp Unterschütz

Weil Obwalden bis am 1. Mai 2019 keinen vom Bund genehmigten Richtplan hat, gilt ab dann ein Bauzonenmoratorium. Klappt der vom Kanton angestrebte Zeitplan, wird der Bund den Richtplan im Frühjahr 2020 absegnen. Das Moratorium würde also rund ein Jahr dauern. Betroffen davon ist auch das 100-Millionen-Franken-Leuchtturm-Projekt, dass die Stararchitekten Herzog und de Meuron für die Titlis-Bahnen erarbeiten.

Das Vorhaben auf dem Gipfel im sensiblen hochalpinen Raum erfordert ein komplexes Verfahren, bis es schliesslich umgesetzt werden kann. Die Verzögerung des kantonalen Richtplans macht es noch schwieriger. Für das Projekt braucht es nämlich eine Spezialzone, wofür eine Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung nötig ist. Wie Bendicht Oggier, Geschäftsführer der Gemeinde Engelberg, auf Anfrage mitteilt, muss der Zonenplan angepasst werden. «Die Bestimmungen zur Spezialzone auf dem Titlis werden dann im kommunalen Baureglement festgehalten. Der Entscheid dafür liegt bei der Talgemeinde.»

Für dieses Verfahren braucht die Gemeinde aber einen genehmigten Richtplan, der Aussagen über den Planungsstand des raumwirksamen Vorhabens auf dem Titlis enthält. Das wiederum heisst, dass der Richtplan, der erst in Bearbeitung ist, nach der Genehmigung des Bundes umgehend wieder angepasst werden muss, damit die Gemeinde ihr Verfahren durchführen kann. Sie kann die Baubewilligung erst dann erteilen, wenn Nutzungs- und Zonenplan angepasst sind. Erfahrungsgemäss dauere dieses Verfahren von der Vorprüfung beim Kanton, Auflage in der Gemeinde und allfälliger Einsprachebereinigung bis zum Talgemeindebeschluss rund ein Jahr, schreibt Bendicht Oggier.

Für Titlis-Bahnen ist Situation «unverständlich»

Würden die Behörden des Kantons und der Gemeinde nun abwarten, bis der kantonale Richtplan genehmigt ist und die Verfahren Schritt für Schritt abarbeiten, gäbe es für das Projekt eine monatelange Verzögerung. Der Obwaldner Baudirektor Josef Hess ist indessen ­zuversichtlich, dass trotz der verschiedenen Verfahren kaum eine Verzögerung eintreten sollte, vorausgesetzt der Zeitplan beim ­Richtplan kann eingehalten werden. «Um Verzögerungen bei diesem sehr bedeutenden Projekt zu verhindern, sollen alle Planungsarbeiten möglichst nebeneinander und gut aufeinander abgestimmt erfolgen», schreibt Josef Hess auf Anfrage und ergänzt: «Wir prüfen auch, ob es allenfalls möglich wäre, einen Teil des Projektes nach den Bestimmungen für das Bauen ausserhalb der Bauzone zu beurteilen.» Dieses Vorgehen wäre für die Titlis-Bahnen korrekt. Dass es für das Projekt eine Spezialzone brauche, sei «unverständlich», denn das Gebiet Engelberg-Titlis sei bereits ein touristisches Intensivnutzungsgebiet, schreibt Titlis-Bahnen-CEO Norbert Patt auf Anfrage. «1980 wurde ein touristisches Feinkonzept für die Region Engelberg erarbeitet. Vor vier Jahren wurde das touristische Feinkonzept Engelberg-Wolfenschiessen mit einer öffentlichen Mitwirkung überarbeitet.»

Kanton und Gemeinde lassen nun in enger Absprache und Zusammenarbeit die sechs nötigen Verfahren (Revision des kantonalen Richtplans, Nachschreibung des Richtplans, Zonenplanänderung, Verschiebung der Kantonsgrenze, Plangenehmigungsverfahren für Bahn und Bauprojekt) ausnahmsweise parallel laufen, um den Zeitbedarf zu optimieren. «So kann der Bauherrschaft nach Inkrafttreten der Richtplananpassung eine zeitnahe Baubewilligung ermöglicht werden», ist Bendicht Oggier überzeugt.

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