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Obwalden

Stichtag für die Einschulung soll verschoben werden

Eine Motion fordert, dass das Einschulungsalter in Obwalden erhöht wird. Viele Kinder seien heute beim Kindergarten- und Schuleintritt zu jung.
Das Schuleintrittsalter in Obwalden soll erhöht werden. (Bild: Pius Amrein)

Martin Uebelhart

In einer Motion verlangt Kantonsrätin Veronika Wagner (CVP/Mitte, Kerns), dass das Einschulungsalter im Kanton Obwalden erhöht werden und der gesetzliche Stichtag um drei bis fünf Monate früher angesetzt werden soll. Die Volksschulverordnung sei entsprechend anzupassen.

Heute sei der Schuleintritt so geregelt, dass Kinder, welche bis und mit 31. Juli das fünfte Altersjahr erreicht haben, auf das folgende Schuljahr hin schulpflichtig werden, schreibt Motionärin Veronika Wagner. Somit seien die Kinder beim Eintritt in den obligatorischen Kindergarten erst fünfjährig, beim Übertritt in die erste Klasse sechsjährig. Das heisst, beim freiwilligen Zweijahreskindergarten seien die Jüngsten gerade mal vier Jahre alt.

Stichtag gibt zu Diskussionen Anlass

Dies verunsichere viele Eltern, weil die Kinder am Einschulungstag sehr jung seien. In der Volksschule respektive bei den Kindergartenlehrerinnen gebe dieser Stichtag für die Einschulung immer wieder Anlass zur Diskussion. Sie stellten fest, dass Kinder, welche im Frühjahr oder Sommer Geburtstag haben und somit die Jüngsten der Klasse seien, oft zu wenig selbstständig seien, Mühe haben, sich von den Eltern zu lösen oder Hilfe beim Umkleiden für den Turnunterricht benötigen. Es fehle den Kindern aber auch an Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit. «Kurz gesagt, sie sind einfach noch nicht kindergarten- respektive schulreif», konstatieren Veronika Wagner und weitere Mitunterzeichnende in dem parlamentarischen Vorstoss.

Die Auswirkungen von zu früh eingeschulten Kindern seien beträchtlich. So richte sich die Aufmerksamkeit der Lehrerinnen und Lehrer zwangsläufig vermehrt auf die unselbstständigen Kinder, derweil die älteren Kinder zu kurz kämen. Nicht zu unterschätzen seien auch die Zunahme von Mehraufwand und Mehrkosten für den Schulbetrieb, zum Beispiel aufgrund vermehrter und intensiver Elterngespräche, Rückstellungen und Einsatz von Klassenassistenzen. Dass biologisch ältere Kinder in der Entwicklung in der Regel weiter und erfolgreicher seien als ihre jüngeren Klassengspändli, sei in der internationalen Fachliteratur gut dokumentiert.

Geburtsdatum ist ein entscheidender Faktor für den Schulerfolg

Das Geburtsdatum sei ein entscheidender Faktor für den Schulerfolg, was Eltern dazu veranlassen könne, ihr Kind ein Jahr zurückzustellen. Damit erhöhe sich der Altersunterschied zwischen dem jüngsten und dem ältesten Kind sogar auf bis zu zwei Jahre, was zu noch grösserer Ungleichheit führen könne. Der aktuell geltende Stichtag, der 31. Juli, sei nicht optimal und eine Gesetzesanpassung daher sinnvoll und nötig. Dies zum Wohle der Kinder. Ein Vergleich mit den Kantonen Zug, den beiden Appenzell und Nidwalden, welche ebenfalls nicht dem HarmoS-Konkordat angehörten, zeige, dass diese den Stichtag für den obligatorischen Schuleintritt zwischen den Monaten Februar und April angesetzt hätten.

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