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Obwalden

Obwaldner Regierungsrat ist bedingt glücklich mit den Plänen für die nationale Agrarpolitik

Der Regierungsrat hat gegenüber der vom Bund vorgeschlagenen Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) zahlreiche Vorbehalte. Er stellt in gewissen Bereichen gar die Vollzugstauglichkeit in Frage.

Der Regierungsrat bezweifelt laut einer Medienmitteilung vom Donnerstag sehr stark, ob die Anpassungen im Gesetz ausreichen, damit sich die Landwirtschaftsbetriebe sozial verträglich entfalten und ein ausreichendes landwirtschaftliches Einkommen erzielen können. «Die AP22+ trägt der Förderung der unternehmerischen Freiheiten zu wenig Rechnung», schreibt der Regierungsrat. Die Bauern hätten bereits bei den bisherigen Reformen hin zu mehr Ökologie und Marktausrichtung grosse Herausforderungen angenommen. Das Einkommen sei aber unter dem vergleichbaren Lohn der übrigen Bevölkerung geblieben.

Weiter wird kritisiert, dass durch die vorgesehenen Massnahmen der administrative Aufwand sowohl bei den Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Kantonen stark steigen wird. Der Regierungsrat stellt gar die Vollzugstauglichkeit in Frage. Auch erscheint ihm wichtig, dass sich die Bauernfamilien an langfristigen Rahmenbedingungen orientieren können und nicht im Vier-Jahres-Rhythmus ständig Richtungswechsel vollzogen werden. Erfreut ist er darüber, dass der Bund den Rahmenkredit für die Landwirtschaft für die Zeitspanne von 2022 bis 2025 beibehalten will. (om)

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