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Obwalden

Obwaldner Regierungsrat gegen 5G-Moratorium

Der Kanton Obwalden habe keine Kompetenz für den Erlass eines Ausbaustopps für das 5G-Mobilfunknetz. Die Regierung lehnt eine entsprechende Motion ab und hält an der bisherigen Bewilligungspraxis für Mobilfunkantennen fest.

Der Obwaldner Regierungsrat soll dem Kantonsrat einen Entwurf zur Anpassung der gesetzlichen Grundlage vorlegen, sofern er nicht in eigener Kompetenz ein Baumoratorium für 5G-Sendeanlagen beschliessen kann. Das verlangen Kantonsrat Ambros Albert (SP, Giswil) und 14 Mitunterzeichner in einer Motion. Sie führen dabei als Beispiel die Kantone Genf und Jura an, die solche Moratorien verfügt haben. Die Bevölkerung sei möglicherweise durch den Ausbau des Mobilfunks auf die 5G-Technologie einem unbekannten Gesundheitsrisiko ausgesetzt, begründen die Motionäre ihren Vorstoss. Ein Moratorium soll verhängt werden, bis unabhängige, wissenschaftliche Ergebnisse vorlägen.

Der Regierungsrat verweist in seiner Antwort auf die Strategie «Digitale Schweiz» des Bundesrats. Ein wichtiges Element sei die Schaffung leistungsstarker und offner Übertragungsnetze für eine konkurrenzfähige Informationsgesellschaft. Zur Bewältigung der stetig zunehmenden Datenvolumen werde 5G als unverzichtbar angesehen. Die Mobilfunkbetreiber hätten sich mit dem Erwerb der Anfang 2019 vergebenen Mobilfunkkonzessionen verpflichtet, innert einer vorgegeben Frist ein hochwertiges 5G-Mobilfunknetz mit einer Mindestabdeckung aufzubauen.

Tiefere Grenzwerte als in den Nachbarländern

Diesen Entwicklungen stünden Unsicherheiten in der Bevölkerung zu den Auswirkungen von 5G auf die Gesundheit gegenüber, schreibt der Regierungsrat weiter. Die Grenzwerte für die Strahlung von Mobilfunkantennen werde in der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) geregelt. Deren Grenzwerte lägen rund zehnmal tiefer als in den Nachbarländern und müssten auch von den 5G-Antennen eingehalten werden.

Der Kanton habe keine Kompetenz zum Erlass eines Moratoriums für den Ausbau der 5G-Mobilfunknetze. Für den Erlass von Vorschriften über den Schutz der Menschen vor schädlicher oder lästiger nicht ionisierender Strahlung sei gemäss den gesetzlichen Grundlagen der Bund zuständig. «Es bleibt deshalb kein Raum für kantonale oder kommunale Bestimmungen», hält der Regierungsrat in der Antwort fest.

Bis eine Vollzugshilfe des Bundes zur Bewilligung von sogenannten «adaptiven Antennen» vorliege, halte der Kanton an der bisherigen Bewilligungspraxis fest. Das zuständige kantonale Amt für Landwirtschaft und Umwelt beurteile diesen Antennentyp im Sinne der schlechtmöglichsten Szenarien. Die tatsächliche Strahlung werde damit überschätzt und die Beurteilung sei auf der sicheren Seite. Unter den Voraussetzungen, dass die Bestimmungen der NISV und die planungs- und baurechtlichen Vorschriften eingehalten würden, sei die Installation von Antennen zur Umsetzung der Mobilfunktechnologie 5G zu bewilligen.

Auch an kommende Generationen denken

«Ich habe das Gefühl, die Regierung macht es sich schon etwas einfach», findet Motionär Ambros Albert auf Anfrage. Man verweise auf den Bund und darauf, dass einem die Hände gebunden seien. Er vermisse in der Antwort den Hinweis auf Alternative für eine schnelle Internetanbindung wie etwa Glasfaser. «Das Thema 5G-Mobilfunk beschäftigt die Leute in Obwalden sehr», ist er überzeugt. Das zeige etwa die Tatsache, dass in Sarnen innert anderthalb Tagen 250 Unterschriften für eine Einsprache gegen eine Mobilfunkanlage zusammengekommen seien. Man müsse auch an kommende Generationen denken, betont der Giswiler Kantonsrat und Biobauer. Es gehe auch nicht darum, der Wirtschaft Knebel zwischen die Beine zu werfen, betont er. «Wenn bewiesen ist, dass die Strahlung nicht schädlich ist, hebt man das Moratorium wieder auf.» Heute liege auf keiner Seite ein Beweis vor.

Im vergangenen Jahr hat Ambros Albert bereits eine Interpellation zum Thema 5G-Mobilfunk eingereicht, insbesondere auch zu technischen Aspekten der. In seiner Beantwortung hat der Regierungsrat schon damals auf eine entsprechende Frage festgehalten, dass der Regierungsrat keine rechtliche Grundlage habe, ein solches Moratorium zu beschliessen.

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