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Obwalden

Obwaldner Oberstaatsanwältin ging wegen Aufsichtsbeschwerde – Fragen zu Fall Omlin bleiben offen

Der Fall der ehemaligen Obwaldner Oberstaatsanwältin, die im vergangenen Jahr zurücktrat, hat am Freitag im Kantonsrat für Fragen gesorgt.
Gerichtsgebäude in Sarnen. (Bild: Corinne Glanzmann (Sarnen, 21. Januar 2020))

Philipp Unterschütz

Der Kantonsrat genehmigte am Freitag den Amtsbericht über die Rechtspflege zwar einstimmig. Dass der Rücktritt von Oberstaatsanwältin Esther Omlin darin nur in einem Satz erwähnt wurde, nachdem dieser für Schlagzeilen gesorgt hatte, veranlasste Guido Cotter (SP, Sarnen) aber nochmals zu einer Nachfrage im Parlament.

Omlin war 15 Jahre bei der Staatsanwaltschaft Obwalden, davon acht Jahre als Oberstaatsanwältin. Nach Unstimmigkeiten im Team waren gegen sie eine Strafanzeige und eine Aufsichtsbeschwerde eingegangen.

«Es ist schon erstaunlich, dass Angestellte der Staatsanwaltschaft Anzeige und Aufsichtsbeschwerde gegen ihre Chefin erheben», sagte Cotter. Wer eins und eins zusammenzählen könne, habe gemerkt, dass der Abgang der Oberstaatsanwältin mit der Aufsichtsbeschwerde zusammenhängen müsse. Cotter verlangte von der Rechtspflegekommission deshalb genauere Ausführungen zu den damaligen Vorgängen.

Amtsgeheimnis verhindert genauere Auskunft

Der Präsident der Rechtspflegekommission (RPK), Albert Sigrist (SVP, Giswil) sagte, Konsequenz der Beschwerde sei gewesen, dass die Oberstaatsanwältin gekündigt habe. «Es sind Sachen passiert, die wir hier an der Öffentlichkeit nicht sagen dürfen.» Die Kommission hätte vieles nicht öffentlich diskutieren können, weil sie ans Amtsgeheimnis gebunden sei. Die Staatsanwaltschaft habe den Abgang mit Bravour gemeistert, die Rechtspflegekommission danke dem Team der Staatsanwaltschaft ausdrücklich für die ausserordentliche Arbeit, betonte Sigrist. «Die Pendenzenlast ist nicht ins Unermessliche gestiegen, sondern liegt ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres.» Und weil man gesehen habe, dass die Betroffenen nach dem Abgang gut weitergearbeitet hätten, «hätte es nichts gebracht, von aussen noch mehr Druck auszuüben.» Sigrist wies zudem darauf hin, dass das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Es gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Verfahren müssen schneller abgeschlossen werden

Albert Sigrist erwähnte auch die Diskussionen um die Arbeitsbelastungen der Kantonsgerichtspräsidien während des Wahlkampfs um das Präsidium II, der mit der Abwahl des bisherigen Roland Infanger endete. «Die RPK hätte gerne zu verdrehten Fakten öffentlich Stellung genommen.» Aber auch hier hätte man sich wegen des Persönlichkeitsschutzes und dem Amtsgeheimnis nicht äussern können, so Albert Sigrist. Sorgen machten beim Kantonsgericht die Verfahrensdauern, die in einigen Bereichen über zwei Jahre dauern würden. Daran müsse das Kantonsgericht arbeiten. Die Gerichtsbehörden werden auch 2020 starken Belastungen ausgesetzt sein, betonte Obergerichtspräsident Andreas Jenny bei der Präsentation des Berichts über die Rechtspflege. Es seien die Folgen von Corona zu bewältigen. Die Pandemie habe zu Effizienzverlust geführt, viele Einvernahmen hätten verschoben werden müssen. Es sei zu erwarten, dass es zu vielen Rechtsstreitigkeiten komme, die sonst gar nicht vor die Gerichte kämen.

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