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Obwalden

Obwalden will Steuer-Mahnungen  künftig per A-Post Plus verschicken

Die Regierung muss das Steuergesetz an die übergeordneten Vorgaben des Bundes anpassen. Die Vorschläge, über die der Kantonsrat im September entscheidet, sind nicht neu und grösstenteils unbestritten.
Im September befasst sich der Obwaldner Kantonsrat mit einer Revision des Steuergesetzes (Symbolbild Markus von Rotz, Sarnen, 29. Juni 2018)

Philipp Unterschütz

Totalen Schiffbruch erlitt die Regierung Ende Mai 2017 im Kantonsrat mit ihrem Versuch, dem Parlament eine Revision des Steuergesetzes schmackhaft zu machen. Die Vorlage bestand aus zwei Teilen. Der erste Nachtrag enthielt die Begrenzung des Fahrkostenabzugs, eine Anpassung des steuerlichen Pauschalabzugs der übrigen Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie eine Anpassung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Der zweite Nachtrag beinhaltete hauptsächlich Anpassungen an das übergeordnete Recht. Der Kantonsrat versenkte die Vorlage, weil er mit dem ersten Teil überhaupt nicht einverstanden war und verlangte, die Massnahmen seien in eine Gesamtschau zu integrieren. Diese liegt zwischenzeitlich im Gesetz über die Umsetzung von Massnahmen der Finanzstrategie 2027+ vor. Unbestritten war aber, wie sich bereits in der Vernehmlassung gezeigt hatte, der zweite Nachtrag. Die Regierung legt diese Anpassungen an das übergeordnete Recht nun an der Sitzung vom 6. September dem Kantonsrat vor und hat den entsprechenden Bericht dazu publiziert.

Verjährungsfristen werden angepasst

In diesem Nachtrag stiess einzig die Möglichkeit, dass der Gewinnsteuersatz bei juristischen Personen auf Antrag erhöht werden kann, bei der SP und beim Gewerkschaftsbund auf Widerstand. In der neuen Vorlage fehlt nun dieser Punkt. Es sollen nur diejenigen Anpassungen vollzogen werden, welche unbestritten sind, schreibt die Regierung dazu im Bericht. Der Regierungsrat habe deshalb auch auf eine erneute Vernehmlassung zu diesen Anpassungen verzichtet. Unter anderem sollen im kantonalen Recht Anpassungen von verschiedenen Verjährungsfristen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Steuerharmonisierungsgesetzes nachvollzogen werden. Weiter wurden auch die Sanktionen für Vergehen gegen diese Gesetze an die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches angepasst. Die Anpassungen, welche die Kantone zwingend umsetzen müssen, würden für die Steuerpflichtigen mehr Klarheit und Rechtssicherheit bringen, heisst es im Bericht weiter.

Gleich lange Spiesse bei ideellem Zweck

Eine weitere Anpassung soll im Zusammenhang mit der Gewinnbesteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken erfolgen. Diese verfügen seit Anfang 2018 bei der direkten Bundessteuer über eine Freigrenze von 20000 Franken beim steuerbaren Gewinn. Gewinne oberhalb dieser Grenze sind normal zu besteuern. Die Kantone können die Höhe dieser Freigrenze für die kantonalen Steuern selber bestimmen. Der Regierungsrat will sie neu auf 50000 Franken festzulegen. Damit würde für juristische Personen, die ideelle Zwecken verfolgen, die gleiche Grenze gelten, wie für Vereine und Stiftungen, die keinen wirtschaftlichen Zweck erfüllen.

Weniger eingeschriebene Briefe vom Steueramt

Im Rahmen dieser Steuergesetzrevision ist auch ein teilweiser Verzicht auf eingeschriebene Briefe vorgesehen. Künftig sollen Entscheide im Rahmen eines steuerlichen Rekursverfahrens, Sicherstellungsverfügungen und Mahnschreiben nicht mehr eingeschrieben verschickt werden, sondern neu per A-Post Plus versandt werden. Bezüglich Mahnschreiben wird zudem explizit festgehalten, dass ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von 30 Franken erhoben wird. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts sei der Zeitpunkt der Zustellung auch mit A-Post Plus nachweisbar, weshalb sich die eingeschriebenen Postsendungen erübrigen, hält die Regierung fest. Auch der kantonale Rechtsdienst sei zum Schluss gekommen, dass gegen eine Zustellung mittels A-Post Plus keine gewichtigen Gründe sprechen. Mit der A-Post Plus Zustellung bestehe die Möglichkeit, den Verlauf des Versandprozesses von der Postaufgabe bis zur Zustellung zu verfolgen. Sie eigne sich somit für wichtige Briefsendungen wie Originaldokumente oder für zeitkritische Sendungen. Als Nachteil für den Empfänger ist laut der Regierung einzig der Umstand zu betrachten, dass der genaue Zeitpunkt, ab dem die Frist zu laufen beginnt, nur mit Hilfe des Codes auf dem Zustellcouvert und via Track & Trace auf der Website der Post ausfindig gemacht werden kann. Dies stuft die Regierung aber als durchaus zumutbar ein. Im Bericht weist der Regierungsrat zudem auch auf den markanten Unterschied bei den Portokosten hin.

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