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Obwalden

Obwalden legt 25,5 Millionen Franken für Umweltprogramme zur Seite

Für Umweltprogramme, die Obwalden mit dem Bund vereinbart hat, stellt der Kanton in den kommenden vier Jahren 25,5 Millionen Franken zur Verfügung. Der Grossteil wird für den Schutzwald eingesetzt.

(sda) Der Kantonsrat bewilligte am Donnerstag mit 51 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung den Rahmenkredit für die Programmvereinbarungen im Umweltbereich in den Jahren 2020 bis 2024. Diese umfassen einerseits Schutzbauten in Wald und Wasser, Wald sowie Revitalisierungen und anderseits Naturschutz, Landschaft und Wildtierschutzgebiete.

Für den ersten Teil beträgt der Rahmenkredit rund 22 Millionen Franken, wovon 15 Millionen Franken in den Schutzwald und die Waldbiodiversität fliessen. Der zweite Teil beläuft sich auf knapp 3 Millionen Franken.

Mehr Geld für Landwirte gefordert

800'000 Franken mehr wollte André Windlin (FDP) im Bereich Naturschutz. Der Wald werde in der Vorlage als wichtiger beurteilt als etwa Biotope, die grösstenteils von Landwirten gepflegt würden. Damit würden die Beiträge des Bundes hier nur zur Hälfte ausgeschöpft, argumentierte er. Mit der beantragten Erhöhung liessen sich 1,6 Millionen Franken Bundesgelder abholen für die Pflegeleistungen auf nicht direktzahlungsberechtigten Naturschutzflächen.

SP-Kantonsrat Ambros Albert wollte dasselbe, allerdings forderte er eine Kompensation bei Schutzbauten und Schutzwald, damit der Gesamtbetrag nicht erhöht würde.

Das lehnte etwa Peter Wälti (CVP) ab, da beim Schutzwald bereits in der letzten Programmperiode gespart worden sei und man Investitionsrückstände habe. Die Hälfte des Waldes oder ein Fünftel der Kantonsfläche in Obwalden habe eine Schutzfunktion.

Die Landwirte würden fürs Mähen und fürs Beweiden mehr Geld erhalten, was er ihnen gönne, sagte Wälti. Doch gut 500'000 Franken würde am Kanton hängen bleiben. Das könne man sich nicht leisten. Der Rat lehnte beide Anträge ab.

Kritik an Revitalisierungspolitik

Mehr Erfolg war Kantonsrat Peter Seiler (SVP) beschieden. Er kritisierte den Grundsatz des Bundes bei den Revitalisierungen. «Wer viel revitalisiert, erhält die grössten Spitzensubventionssätze.» Auch bei den Revitalisierungen müsse aber der Grundsatz lauten: Qualität vor Quantität, damit nicht möglichst viel Land der Landwirtschaft entzogen werde.

Seiler beantragte denn auch, dass Revitalisierungen nur im Bereich des minimalen Gewässerraums finanziert werden sollen. Der Rat hiess den Zusatz gut. Dieser habe in der Praxis kaum Auswirkungen, sagte Baudirektor Josef Hess. Es seien in den letzten Jahren keine Projekte mit erhöhtem Gewässerraum realisiert worden.

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