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Obwalden

Gewählt ist ...

Ständerat Erich Ettlin beleuchtet in seiner «Stimme aus Bern» den Nationalen Finanzausgleich.
Erich Ettlin (Bild: PD)

Erich Ettlin, Ständerat, CVP, Obwalden

Karin Keller-Sutter und Viola Amherd heissen die neuen Bundesrätinnen. Die Zentralschweiz ging leer aus. Schade, aber die gewählten Vertreter unserer Region werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass wir nicht «vergessen» gehen.

Neben den Wahlen haben wir natürlich auch viele andere Geschäfte behandelt. Wichtig war vor allem die Beratung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich. Aufgrund der Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts 2016 – 2019 zum Finanzausgleich hat der Bundesrat, gestützt durch die Kantone, eine Reform des Finanzausgleichs vorgeschlagen. Die Kantone haben sich in diesem schwierigen Geschäft geeinigt, was nicht selbstverständlich ist. Es gibt bei jedem Eingriff Gewinner und Verlierer. Wobei «Verlierer» auch sogenannte «Nehmer-Kantone» sind, die weniger erhalten als vorher. Einige Vertreter dieser Kantone haben sich denn auch stark gegen die Vorlage ausgesprochen.

Für Nid- und Obwalden als Geberkantone ist die Anpassung von Vorteil. Das zeigt sich nur schon daran, wer sich dagegen zur Wehr gesetzt hat. Insbesondere der Umstand, dass die Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons auf 86,5 Prozent gesetzlich festgelegt wird, dient den Geberkantonen.

Dem Parlament war klar, dass eine Einigung der Kantone nicht selbstverständlich ist und jeder Eingriff durch das eidgenössische Parlament diesen Konsens vernichten könnte. Dann wäre eine Verbesserung des Systems auf Jahre nicht mehr möglich. Ich habe mich deshalb dafür ausgesprochen, die Vorlage anzunehmen.

Wichtig ist jetzt, dass der zweite Teil der notwendigen Anpassung, nämlich die Inkraftsetzung der Steuervorlage (ehemals Unternehmenssteuerreform III) klappt. Weil dort die Anrechnung der Gewinne von Gesellschaften im Finanzausgleich geändert wird. Das ist für unseren Kanton ebenfalls sehr wichtig. Das System des Ressourcenausgleichs beruht darauf, dass die Gewinne und Einkommen, unabhängig von der effektiven Besteuerung, für den Finanzausgleich herangezogen werden. Deshalb ist eine Korrektur des anrechenbaren Gewinns wichtig.

Das alles ist richtig aufgegleist. Für Ob- und Nidwalden ist zu hoffen, dass es auch so kommt, wie vorgesehen.

Doch vorher gilt: schöne Festtage und einen guten Rutsch ins 2019!

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