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Obwalden

Für Vereine ist das offizielle Obwaldner Wappen tabu

Im Prinzip dürfen nur der Kanton und die Gemeinden die offiziellen Wappen verwenden. Daran halten sich längst nicht alle. Bisher gab es dafür keine rechtliche Handhabe. Nun soll sich das schon bald ändern.
Das Obwaldner Wappen.
(Bild: PD)

Matthias Piazza

Es ist verbreitet, das Obwaldner Kantonswappen, sogar mehr, als es laut Regierung sollte. So tauchte es im Vorfeld der Regierungs- und Kantonsratswahlen vom vergangenen Jahr auch in Inseraten oder auf persönlichen Websites auf, man sieht es auf Produkten, Websites von Vereinen oder es wird für Firmenlogos verwendet. Die Regierung sieht Handlungsbedarf. Von einem Missbrauch will Landschreiberin Nicole Frunz Wallimann zwar nicht sprechen. «Aber es fällt einfach auf, dass das Wappen je länger desto mehr kommerziell verwendet wird. Das ist nicht unproblematisch. Wenn ein Unternehmen das Obwaldner Wappen benützt, kann dies den Anschein erwecken, dass es sich dabei um ein kantonales Amt handelt.»

Bei falscher Verwendung droht eine Klage

Bis jetzt habe der Kanton nichts dagegen unternehmen können, weil eine gesetzliche Handhabe gefehlt habe. Das ändert nun dank der kantonalen Ausführungsbestimmungen zum eidgenössischen Wappenschutzgesetz. In den Bestimmungen ist festgehalten, dass nur der Kanton das Kantons- und nur die Gemeinde das entsprechende Gemeindewappen verwenden darf. «Sollte sich jemand nicht daran halten, kann der Kanton oder die Gemeinde den Fehlbaren verklagen und ihm so die weitere Nutzung des Wappens verbieten», erläutert Nicole Frunz Wallimann.

Allerdings sieht der Erlass vor, dass Gemeinden den Gebrauch der Gemeindewappen Personen und Institutionen bewilligen können, wenn keine Verwechslungsgefahr mit der hoheitlichen Funktion der Gemeinde besteht, der Gebrauch nicht irreführend ist oder gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstösst.

Schweizer Wappen und Schweizer Kreuz definiert

Die kantonalen Ausführungsbestimmungen, zu welchen Obergericht und Gemeinden bis Mitte Monat Stellung nehmen können, fussen auf dem neuen Bundesgesetz, welches seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist. Es definiert und beschreibt das Schweizer Wappen, die Schweizer Fahne sowie das für die Schweiz charakteristische Zeichen, das Schweizer Kreuz. Damit soll verhindert werden, dass die Öffentlichkeit getäuscht wird, wenn etwa Wappen der Eidgenossenschaft, der Kantone oder der Gemeinden missbräuchlich verwendet werden. Auch soll der wirtschaftliche und identitätsstiftende Wert von Wappenzeichen erhalten werden.

Nach Auswertung der Vernehmlassungsantworten setzt der Regierungsrat den Erlass noch diesen Frühling in Kraft.

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