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Obwalden

Die Überwachung im öffentlichen Raum in Nid- und Obwalden nimmt laufend zu

Weit über 100 Kameras sind auf öffentlichem Grund installiert und es werden jedes Jahr mehr. Der Datenschutzbeauftragte ist skeptisch – Videokameras seien kein Allerweltsheilmittel.
Hinweisschild bei der Altstoffsammelstelle Buochs. (Bild: Corinne Glanzmann (Buochs, 17. Juli 2018))
Philipp Studer Datenschutzbeauftragter der Kantone Nid-, Obwalden und Schwyz in seinem Büro. 

(Bild: Nadia Schärli (Oberarth, 17. Juli 2017))

Philipp Unterschütz

Philipp Unterschütz

Wer Polizei, Gerichte, Staatskanzlei oder aber Abfallentsorgungsstellen besucht, wird dabei immer öfter von Videokameras überwacht. Insgesamt sind in Nid- und Obwalden im öffentlichen Raum 127 Kameras installiert, 76 in Obwalden, 51 in Nidwalden (Stand 1. April 2020). Im Kanton Schwyz sind es gar 310. Hervor geht dies aus dem Tätigkeitsbericht 2019 des Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten der Kantone Schwyz, Ob- und Nidwalden (ÖDB), Philipp Studer.

Und der Trend geht deutlich Richtung noch mehr Überwachung. In den drei Kantonen gibt es insgesamt 53 Kameras mehr als im Vorjahr. «Videokameras sind trotz immer häufigerer Verwendung kein Allerweltsheilmittel», äussert Philipp Studer Vorbehalte. «Einerseits lässt sich ihre Wirksamkeit oft nicht klar eruieren, anderseits verlagern sich dadurch gewisse Problematiken wie beispielsweise Vandalismus einfach an andere Orte.» Es gebe aber durchaus Fälle, wo sie wirken würden. So beispielsweise gegen Abfallsünder an den Sammelstellen.

Grundsätzlich habe es eher zu viele Kameras, sagt Philipp Studer. Zu denen an öffentlichen Orten kämen nämlich noch ungleich mehr Kameras, die auf Privatgrund montiert seien. Diese unterstehen aber dem eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Philipp Studer ist skeptisch: «Mit Videokameras versucht man gesellschaftliche Probleme zu lösen, die man damit wohl nicht lösen kann.» Vermehrte Kommunikation und ein sachlicher Dialog aller Beteiligter wären oft wirksamer.

Fragen zur Videoüberwachung begleiten den ÖDB, seit die Stelle 2008 geschaffen wurde. Wer will schon, dass der Gang zur Polizei oder vor Gericht gefilmt wird? Die in den kantonalen Datenschutzgesetzen geregelte Aufzeichnung von Kameras auf denen Personen erkenntlich sind, gilt grundsätzlich als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. «Deshalb braucht es dafür eine klare Begründung und die Verhältnismässigkeit muss gegeben sein», so Philipp Studer. Die öffentlichen Organe müssen den ÖDB vorgängig über die Einführung solcher Überwachungen informieren. «Die Bevölkerung muss mit Schildern auf die Überwachung aufmerksam gemacht werden. Zudem muss die Wirksamkeit im Sinne einer Erfolgskontrolle jährlich überprüft werden.»

Sehr unterschiedlich sind die gesetzlichen Regelungen betreffend Aufbewahrung der Kameraaufnahmen. Während in Schwyz die Bilder schon nach 120 Stunden gelöscht werden müssen, dauert es in Nidwalden 30 Tage und in Obwalden sogar 100 Tage bis die Bilder gelöscht werden müssen.

Datenschützer braucht unbedingt mehr Personal

Schwierig ist laut Tätigkeitsbericht 2019 des ÖDB die Personalsituation. Seit 2016 stehen nur noch 180 Stellenprozente zur Verfügung, als die Stelle ursprünglich geschaffen worden war, waren es 250 Prozent. Umgekehrt erhöhten sich aber die Anfragen von 244 (2016) auf 322 (2019). Im Berichtsjahr wurden 465 Geschäfte erledigt, das sind 100 mehr als noch im Vorjahr. Er war nicht «nur ausgelastet, sondern überlastet», heisst es im Bericht. Und künftig werden zudem mit den zu revidierenden kantonalen Datenschutzgesetzen die Kompetenzen und Aufgaben des ÖDB erweitert.

«Zur Bewältigung all dieser Aufgaben brauchen wir mehr Ressourcen», so Studer weiter. Nach wie vor fehle im Bereich Informatik eine Fachperson. «Ohne mehr Personal werden wir uns nicht ausreichend für die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger einsetzen können», sagt Philipp Studer. Er sei deshalb mit den drei Kantonen im Gespräch über eine Personalaufstockung.

Der Gesamtaufwand des ÖDB betrug 2019 knapp 381'000 Franken, davon bezahlt auf Grund eines Verteilschlüssels, der auf Bevölkerungszahlen der Kantone basiert, Obwalden 55'840 und Nidwalden 62'821 Franken. Auf Schwyz entfallen 262'287 Franken.

Die Standorte der Videokameras im öffentlichen Raum in Ob- und Nidwalden finden sich unter: www.kdsb.ch

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