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Obwalden

Das hat der Kantonsrat entschieden

Am Donnerstag diskutierte der Kantonsrat Obwalden über die Mehrwertabgabe für Grundstücke nach Einzonungen, die Versorgungskette im Pflegebereich, die Aufwertung des Südufers des Alpnachsees und eine Motion zum Thema Baubewilligungen.
Blick in den Kantonsrat Obwalden.
Bild: Bild: Corinne Glanzmann (Sarnen, 26. Oktober 2016)

Der Obwaldner Kantonsrat hat am Donnerstag:

- in einer ersten Lesung einen Nachtrag zum Baugesetz über die Mehrwertabgabe für Grundstücke nach Einzonungen beraten. Der bundesrechtliche Minimalmehrwertsatz liegt bei 20 Prozent. Eine Erhöhung auf 30 Prozent, wie es die SP gefordert hatte, lehnte der Rat ab.

- den Gesamtbericht über die Analyse der Versorgungskette im Pflegebereich einstimmig zur Kenntnis genommen. Als Problem ortete die Kommission die starke Zunahme von Wartepatienten in den Spitälern vor der Verlagerung in Pflegeheime, die sich nicht erklären lasse.

- einen Planungskredit über 1,05 Millionen Franken für die Aufwertung des Südufers des Alpnachersees mit 40 zu 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen gesprochen. Durch eine Revitalisierung sollen beim See Flachwasserzonen und Flachmoore entstehen im Zuge der Projekte Hochwassersicherheit Sarneraatal und Sarneraa Alpnach. Einen Kürzungsantrag der SVP um 10 Prozent lehnte der Rat ab.

- eine Motion von Martin Mahler (FDP), die in ein Postulat umgewandelt wurde und Baubewilligungen in den Gemeinden an Kommissionen delegieren wollte, mit 21 zu 30 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Gegen die Überweisung gestellt hatten sich Teile der CVP und SVP. Sie argumentierten, das Anliegen könne in der anstehenden Revision des Baugesetzes angegangen werden.

(sda)

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