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Obwalden

Jetzt geht es um die Köpfe im Obwaldner Spitalrat

Der Regierungsrat hat ein Anforderungsprofil für die sieben Mitglieder des Gremiums erlassen. Auch Abberufungen sind jetzt möglich.
Der Obwaldner Spitalrat (von links): Bruno Dillier, Gabriel Schär, Thomas Straubhaar (Präsident), Bruno Krummenacher (Vizepräsident), Marta Scheuber-Langenstein, Ruedi Hinter, Mark-Anton Reinhard (PD)

Christian Glaus

«Ausführungsbestimmungen über die Führung des Kantonsspitals»: Der Titel des Papiers klingt trocken und wenig aussagekräftig. Und doch ist es für den Obwaldner Spitalrat das strategische Führungsgremium des Kantonsspitals von grosser Bedeutung. Denn mit diesen Ausführungsbestimmungen schliesst der Regierungsrat eine Gesetzeslücke. Seit 2016 ist er für die Wahl des Spitalrats zuständig und nicht mehr der Kantonsrat. Doch die Wahlmodalitäten sind bisher nicht geregelt. Das ändert mit Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen am 1. März dieses Jahres.

Wichtigster Punkt: die Zusammensetzung des Spitalrats und die Festlegung eines Anforderungsprofils. Ein solches ist von gewisser Brisanz, weil der Spitalrat vermehrt in der Kritik steht. Er wirke überfordert, habe selber keine Visionen und Strategien für das Kantonsspital entwickelt, wurde etwa im Oktober 2019 im Parlament kritisiert (wir berichteten). Die Politiker forderten, dass die Regierung die Zusammensetzung des Spitalrats mit Blick auf die vorhandenen Kompetenzen überprüft.

Genau dies geschieht nun mit dem neuen Anforderungsprofil. «Wir werden jetzt das Gespräch mit dem Spitalrat führen und klären, ob die Zusammensetzung den Anforderungen entspricht», erklärt Landstatthalter Maya Büchi-Kaiser. Ob es dabei zu einem Köpferollen kommen wird, lässt sie offen. Das sei zum jetzigen Zeitpunkt rein spekulativ. Der Regierungsrat hat aber mit den neuen Bestimmungen zusätzliche Kompetenzen erhalten: Er kann ein Mitglied oder das Präsidium abberufen, «sofern es die Voraussetzungen für dessen Ausübung nicht mehr erfüllt, eine schwere Verfehlung begangen hat oder andere wichtige Gründe vorliegen».

Höherer Frauenanteil wird angestrebt

Beim Anforderungsprofil handelt es sich um ein verwaltungsinternes Dokument, das ohne grossen Aufwand angepasst werden kann, wenn sich die Rahmenbedingungen für das Obwaldner Kantonsspital ändern. Auf Anfrage unserer Zeitung gibt Maya Büchi das Dokument heraus (siehe Box unten).

Neben den Kompetenzen des Spitalrats wird mit den neuen Ausführungsbestimmungen auch geregelt, dass «eine angemessene Vertretung beider Geschlechter» angestrebt wird. Das ist heute mit nur einer Frau im siebenköpfigen Spitalrat nicht der Fall. Büchi betont, dass die fachliche Kompetenz weiterhin im Vordergrund steht. Nicht eingegangen ist die Regierung auf einen Einwand der SP. Sie hatte während der Debatte im Kantonsrat moniert, dass die Arbeitnehmer im Spitalrat nicht vertreten sind. Dazu sagt Maya Büchi: «Der Spitalrat ist nicht gewerkschaftlich tätig. Er ist oberstes Führungsorgan und muss den Leistungsauftrag des Kantons umsetzen.»

«Dringend nötige Bewegung im Dossier»

Kritisch gegenüber dem aktuellen Spitalrat haben sich im Kantonsrat unter anderem Ivo Herzog und Marcel Jöri geäussert. CVP-Fraktionspräsident Marcel Jöri zeigt sich von den neuen Ausführungsbestimmungen und dem Anforderungsprofil für die Spitalräte wenig beeindruckt. Es handle sich lediglich um ein internes Arbeitspapier. «Entscheidend ist, dass wir den Spitalstandort Sarnen sichern können.»

SVP-Fraktionspräsident Ivo Herzog ist erfreut, «dass die dringend nötige Bewegung ins Spitaldossier kommt». Um auch künftig eine gute und bezahlbare Gesundheitsversorgung im Kanton Obwalden anbieten zu können, brauche es die richtigen Kompetenzen im Spitalrat. «Eine Blutauffrischung und neue Sichtweisen wären in der Sache bestimmt von Vorteil.»

Die gesamte Übersicht finden Sie hier als PDF: Anforderungsprofil Spitalrat

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