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Obwalden

Obwalden nimmt Nachtrag zum Gesundheitsgesetz an

Das Obwaldner Gesundheitsgesetz wird an das Bundesrecht angepasst. Dies hat das Obwaldner Stimmvolk an der Urne entschieden.
Durch den Nachtrag zum Gesundheitsgesetz soll die Obwaldner Regierung öffentliche Impfungen durchführen lassen können. (Symbolbild: CH Media)
Obwaldner Regierungsrätin Maya Büchi-Kaiser ist mit den Resultaten zufrieden. (Bild: Nadia Schärli (5. November 2021))
Kuno Michel vom Verein Miär stand zämä akzeptiert den Entscheid der Bevölkerung. (Bild: Florian Arnold (4. November 2021))

Manuel Kaufmann

Manuel Kaufmann

Manuel Kaufmann

Nun ist klar: Das kantonale Gesundheitsgesetz wird in Obwalden auf den neusten Stand gebracht und an das übergeordnete Bundesrecht angepasst. So nahmen 59,3 Prozent der Obwaldner Stimmberechtigten den Nachtrag an und folgten somit der Empfehlungen von Parlament und Regierung (11'004 Ja zu 7553 Nein). Der Nachtrag fand Zustimmung in allen sieben Gemeinden. Die Stimmbeteiligung lag bei 72,1 Prozent. Der Nachtrag zum Gesundheitsgesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Widersprüche und Regelungslücken sollen vermieden werden

Der Obwaldner Kantonsrat hatte am 25. Juni den Nachtrag zum Gesundheitsgesetz angenommen und dabei Anpassungen an das Bundesgesetz gemacht. Der Obwaldner Verein Miär stand zämä hatte daraufhin das Referendum ergriffen. Grund für das Referendum war eine Bestimmung im Artikel 8 des Erlasses. Die Regierung soll damit unter bestimmten Bedingungen «öffentliche Impfungen durchführen lassen und Impfungen für obligatorisch erklären» können. Die Möglichkeit, Impfungen für obligatorisch zu erklären, würde aber schon heute beim Regierungsrat liegen und sei nicht Bestandteil des Nachtrages, beteuerte die Regierung. Zudem verpflichte das Bundesrecht den Kanton bereits, «bei Bedarf die notwendige Infrastruktur für öffentliche Impfungen bereitzustellen». Beim Nachtrag gehe es lediglich darum, «Widersprüche und Regelungslücken zu vermeiden».

Der Nachtrag beinhaltet neben den Anpassungen an das Bundesgesetz weitere Änderungen. So werden beispielsweise die Vorgaben bei Berufsausübungsbewilligungen modernisiert oder Grundlagen für das elektronische Patientendossiers geschaffen. In Zukunft sollen der Kanton und andere Gesundheitsinstitutionen gezielt und im vertraulichen Rahmen Daten untereinander austauschen können, welche die Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten stoppen. Auch Vereinbarungen mit anderen Kantonen oder Organisationen im Gesundheitsbereich sollen vereinfacht werden.

Gesundheitsdirektorin zeigt sich erfreut

«Es freut mich, dass unser Gesetz mit der Annahme des Nachtrags wieder aktuell wird», sagt Finanz- und Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser. «Allfällige Widersprüche und Regelungslücken in der Gesetzgebung können nun vermieden werden. Gerade im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Abstimmung über das Covid-Gesetz war das Ergebnis dieser Abstimmung im Vorfeld schwer einzuschätzen.» Büchi-Kaiser dazu: «Die Argumente der Gegner, die mit einer Impfpflicht argumentierten, haben bei den Bürgerinnen und Bürgern wohl nicht gezogen.»

Für sie ist klar: «Wir wollen alle wieder zurück zur Normalität, doch dafür braucht es Grundlagen. Diese werden unter anderem mit dem Nachtrag zum Gesundheitsgesetz geschaffen.» Das Ja der Bevölkerung zeige der Regierungsrätin, dass man gute Arbeit geleistet habe. Büchi-Kaiser sagt: «Es ist uns gelungen, mit unseren Argumenten zum Volk durchzudringen.»

«Wir nehmen dieses Resultat zur Kenntnis»

«Die Mehrheit der Obwaldner Bevölkerung sieht bei dem Nachtrag anscheinend kein Problem», sagt Kuno Michel vom Verein Miär stand zämä. Der Verein anerkenne den Entscheid der Bevölkerung: «Das heutige Resultat nehmen wir so zur Kenntnis.» Man sei im Vorfeld eigentlich sehr optimistisch gewesen, dass der Nachtrag abgelehnt werde. «Für uns geht der Nachtrag zum Gesundheitsgesetz über das Bundesrecht hinaus und wir dachten, dass dies die Obwaldner Stimmbevölkerung genauso sieht.» Dass es zu keinem Impfzwang kommt, habe die Obwaldner wie auch die Schweizer Regierung immer wieder versichert. Darauf möchte Kuno Michel nun vertrauen: «Eine Impfpflicht wird es wohl nicht geben, aber es ist schon fraglich, wie sich unsere kantonale und nationale Regierung jetzt verhält. Insbesondere mit Blick auf unsere Nachbarländer habe ich da meine Bedenken.»

Der Verein Miär stand zämä wird trotz der Niederlage nicht aufhören, sich politisch zu engagieren: «Wir wollen uns weiterhin für die Menschenrechte einsetzen», sagt Kuno Michel.

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