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Obwalden

Obwalden: Junger Mann muss fünf Jahre auf die Verurteilung wegen einer Straftat warten

Der Verteidiger eines Mannes, der eine Tätlichkeit begangen haben soll, zieht das Urteil des Kantonsgerichtes ans Obergericht weiter.

Wegen verschiedener Straftaten musste sich ein 31-jähriger gebürtiger Sarner in erster Instanz vor Kantonsgericht Obwalden verantworten. Die vorgeworfenen Delikte soll der junge Mann vor vier und fünf Jahren in Sarnen und Stans begangen haben. Wer für die sehr lange Dauer des Strafverfahrens verantwortlich ist, war weder in der Anklageschrift, an der Gerichtsverhandlung noch im Urteil ein Thema. Dabei waren die dem Beschuldigten vorgeworfenen Straftatbestände nicht schwerwiegend.

Frau geschubst und auf Polizisten losgegangen

Laut dem ersten Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vom 7. Februar 2017 wird dem damals 26-jährigen Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 3. Januar 2015 in einem Sarner Lokal eine junge Frau «geschubst, sodass diese umfiel, wobei ihr das Telefon aus der Hand auf den Boden fiel», heisst es wörtlich. Damit sei der Straftatbestand der Tätlichkeit erfüllt.

Weiter wurde der Beschuldigte wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte angeklagt, weil er am 13. Februar 2015 auf dem Stanser Dorfplatz auf den «Nidwaldner Polizisten XY losging». Ferner wurde der junge Mann der versuchten einfachen Körperverletzung beschuldigt, weil er «sich mit aufgezogener Faust dem gleichen Polizisten näherte, bevor er abgewehrt werden konnte». Schliesslich hatte der Beschuldigte im September 2016 einen Wechsel des Wohnsitzes von Sarnen in einen andern Kanton nicht innert 14 Tagen gemeldet. Als Gesamtstrafe forderte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Franken sowie eine Busse von 1100 Franken.

Rund fünfeinhalb Jahre nach der ersten Straftat kam es nun zum erstinstanzlichen Urteil. Das Kantonsgericht sprach den Beschuldigten am 3. Juni 2020 vom Vorwurf der «angeblich begangenen» versuchten einfachen Körperverletzung gegen einen Polizisten frei. Konsequenzen hatte auch das lange Verfahren: Die Straftaten wegen Tätlichkeiten und Widerhandlung gegen die kantonale Einwohnerregisterverordnung sind inzwischen verjährt.

Somit verblieb nur noch eine Straftat. Schuldig gemacht hat sich der Angeklagte laut Kantonsgericht der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte durch «das Losgehen auf den Polizisten XY auf dem Stanser Dorfplatz». Dafür wird er mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 100 Franken und einer zu bezahlenden Busse von 400 Franken bestraft. Die Vorkommnisse vom 13. Februar 2015 in Stans standen denn auch im Mittelpunkt der Gerichtsverhandlung vom 3. Juni.

Auf Druck von Angehörigen gehandelt?

Für den amtlichen Verteidiger aus dem Kanton Luzern waren die Aussagen von Beteiligten über das damalige Geschehen «widersprüchlich und unklar». Keine Klärung brachte die Aussage des klagenden Polizisten vor Gericht. Er habe damals selber nicht wahrgenommen, dass der Beschuldigte «mit aufgezogener Faust und drohend» auf ihn losgegangen sei. Dies liess der Verteidiger nicht so stehen:

«Sie haben also nichts gesehen und treten hier als Privatkläger auf, weil Sie auf Druck einer Kollegin und Angehörigen der Sicherheitsdienste geklagt haben? Das gibt es doch nicht.»

Auch eine geladene Zeugin brachte keine weitere Klärung. Die Staatsanwaltschaft hatte die vorgeworfenen Straftatbestände «durch die Zeugenaussage einer damals in der Nähe des Polizisten XY gestandenen Polizistin als erwiesen» angesehen.

Verteidiger will ans Obergericht

Das Urteil vom 3. Juni ist nicht rechtskräftig, da der amtliche Verteidiger Berufung angemeldet hat. «Ich habe zwar in drei von vier Anklagepunkten gewonnen», sagte er auf Anfrage, «doch will ich einen vollständigen Freispruch erwirken». Dies umso mehr, als sich sein Mandant persönlich aufgefangen habe, seit 2016 in einem andern Kanton wohne, wo er eine feste Anstellung habe und in einer Beziehung lebe.

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