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Obwalden

Obwalden: Für Besuche in Heim und Spital gilt nun die Maskenpflicht

Der Kanton Obwalden lockert die Bestimmungen für Besucher sowie für das Gesundheitspersonal, trotzdem gelten noch strikte Vorschriften.

(zf) Aufgrund des bisher günstigen Verlaufs der Coronapandemie kann das grundsätzliche Besuchsverbot, das in Obwalden für Heime und das Kantonsspital galt, gelockert werden. Dies teilte der Kantonale Führungsstab gestern mit. Per sofort können Besuche unter folgenden Bedingungen wieder stattfinden:

  • Es dürfen pro Bewohnerin, pro Bewohner maximal zwei Personen zu Besuch kommen.
  • Alle Abstands- und Hygienemassnahmen müssen eingehalten werden, insbesondere betrifft dies auch die Benützung der Lifte und Gemeinschaftsräume/Restaurants.
  • Für Besucherinnen und Besucher besteht grundsätzlich eine Maskentragpflicht, Ausnahmen beim Restaurantbesuch mit korrektem Abstand.
  • Besucherinnen und Besucher müssen ihre eigenen Schutzmasken mitbringen, diese sind im Handel erhältlich.
  • Weiterhin soll auf jeglichen Körperkontakt verzichtet werden.

Die detaillierte Ausgestaltung dieser Regelung obliege den Heimen, Institutionen und dem Kantonsspital und müsse in den entsprechenden Schutzkonzepten beschrieben sein. Lockerungen gibt es aber nicht nur für die Besucher.

Leistungen stehen wieder allen offen

Auch das Gesundheitspersonal ist nicht mehr an eine Einsatzpflicht gebunden. Durch einen Beschluss der Regierung hatten Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Personal bei Bedarf zum Einsatz verpflichtet werden können. Aufgrund der positiven Entwicklung der Pandemie habe der Regierungsrat entschieden, die Allgemeinverfügung und somit die grundsätzliche Einsatzverpflichtung der Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner per sofort aufzuheben.

«Damit besteht für die gesamte Bevölkerung wieder ein uneingeschränkter Zugang zu den Dienstleistungen der Ärztinnen und Ärzte sowie des restlichen medizinischen Personals», heisst es in der Mitteilung. Mit der Aufhebung der auf Notfallbehandlungen beschränkten Dienstleistungen im Spital und in der Psychiatrie durch den Bundesrat stehen auch diese Leistungen wieder uneingeschränkt zur Verfügung. «Alle Dienstleister verfügen über Schutzkonzepte, die gewisse Regeln zum Schutz der Mitarbeitenden und Kunden beinhalten», wird festgehalten.

Der Regierungsrat werde die Situation in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Führungsstab und dem Gesundheitsamt weiterhin laufend analysieren und bei einer Verschlechterung der Entwicklung notwendige Massnahmen treffen.

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