Susanne Balli
Neben Luzern kennen nur vier weitere Kantone Schontage. Dies sind Glarus, Graubünden, Obwalden und Zürich. Der Kanton Fribourg verbietet das Pilzsammeln jeweils zwischen 20 und 7 Uhr.
Eine Mehrheit der Kantone hat eine Mengenbeschränkung, die bei 2 Kilo liegt. Vier Kantone schränken zudem die Menge bei den Morcheln ein; Luzern und Uri tun dies auch bei den Eierschwämmen, wobei Luzern hier mit einer Beschränkung von 0,5 Kilogramm am strengsten ist.
Über den Sinn und Nutzen der Schontage wird immer wieder diskutiert. Unlängst hat eine Studie gezeigt, dass die Schontage auf das Pilzwachstum keinen Einfluss haben sollen. Dennoch hält der Kanton Luzern an den Schontagen fest. «Dies auch in Absprache mit dem Nachbarkanton Obwalden aufgrund des wichtigen, kantonsübergreifenden Sammelgebiets Glaubenberg», teilt Matthias Merki, Fachbearbeiter Arten und Lebensräume bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, auf Anfrage hin mit. Die Frage der Schontage sei 2009 im Kantonsrat behandelt worden.
Letztes Jahr hat Luzern die Schontage erneut unter die Lupe genommen. Dabei wurden betroffene Kreise wie Pilzsammelvereine, Pilzfachleute, Waldbesitzer, Naturschutzorganisationen und Jagdgesellschaften konsultiert. «Aufgrund der Rückmeldungen ergab sich kein klares Votum für die Aufhebung der Pilzschonzeit und keine offenkundige Notwendigkeit zur Änderung der kantonalen Pilzschutzverordnung», sagt Merki.
Für die Abschaffung der Schontage seien die Pilzsammler, gegen die Abschaffung Waldbesitzer, Naturschutzorganisationen und Jagdgesellschaften. «Aus fachlicher Sicht spricht gegen die Abschaffung aber auch das Vorsorgeprinzip. Das bedeutet, dass die Pilze dank der Schonzeit vermehrt ausreifen und somit ausreichend Sporen bilden können», so Merki weiter.
Peter Brunner, Präsident des Pilzvereins Hochdorf, sieht dies anders: «Das ist eine Ausrede. Im Gegenteil: Pilzsammler helfen beim Pflücken der Pilze mit, die Sporen im Wald zu verteilen.» Vielmehr bewertet er es als problematisch, dass während der ersten sieben Tage im Monat das Pilzsammeln verboten ist, «und dann am achten Tag alle in den Wald rennen.»
So sehen die Bestimmungen zum Pilzsammeln in den Zentralschweizer Kantonen aus:
- Luzern: Schonzeit vom 1. bis 7. Tag jeden Monats; Mengenbegrenzung: 2 kg, davon maximal 0,5 kg Morcheln oder 0,5 kg Eierschwämme
- Obwalden: Schonzeit vom 1. bis 7. Tag jeden Monats; Mengenbegrenzung: 2 kg, davon maximal 0,5 kg Morcheln
- Nidwalden: Keine Schontage; Mengenbegrenzung: 1 kg
- Zug: Keine Schontage; keine Mengenbegrenzung und keine besonderen Bestimmungen
- Uri: Keine Schontage; Mengenbegrenzung: 3 kg, davon maximal 0,5 kg Morcheln oder 2 kg Eierschwämme
- Schwyz: Keine Schontage; Mengenbegrenzung: 2 kg, davon höchstens 1 kg Morcheln.