Wer Sozialhilfe bezogen hat und nicht mehr darauf angewiesen ist, muss die Leistungen grundsätzlich zurückerstatten. Das ist im Kanton Luzern aber immer weniger der Fall. In den vergangenen zehn Jahren sank der Anteil der Rückerstattung von 50 auf 37 Prozent, wie aus einer neuen Publikation von Lustat Statistik Luzern hervorgeht. Besonders Leistungen der Sozialversicherungen wurden seltener zurückbezahlt.
Anreize und Sanktionen statt generelle Kürzung
Zugenommen hat der Anteil von Personen, die mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt werden. Die Quote war 2017 mit 2,5 Prozent so hoch wie seit 2006 nicht mehr. Sozialdirektor Guido Graf (CVP) will den Grundbedarf nicht weiter senken, wie dies in anderen Kantonen gefordert wird. Gezielte Anreize und Sanktionen seien zielführender, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
2017 kürzten die Sozialdienste im Schnitt in sieben Prozent der Fälle den Grundbedarf, weil Auflagen nicht erfüllt wurden. (avd)