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Nidwalden

Nidwaldner SVP stellt sich beim Gastgewerbegesetz hinter die Landratsvorlage

Die Partei diskutierte das revidierte Gastgewerbegesetz und den dazu eingereichten Gegenvorschlag.
SVP-Kantonalpräsident Christoph Keller (rechts) begrüsst die Anwesenden zur Parteiversammlung im Restaurant Chuchichäschtli. (Bild: Martin Uebelhart, Hergiswil, 24. Oktober 2019)

Martin Uebelhart

Die SVP Nidwalden diskutierte am Donnerstagabend die Abstimmungsvorlagen vom 24. November. Gegen das Gastgewerbegesetz ist das konstruktive Referendum ergriffen worden. Gesetz und Gegenvorschlag kommen an die Urne (Ausgabe von gestern).

Der Stanser Landrat Peter Wyss vertrat vor den gut 30 Anwesenden die vom Parlament vor einem Jahr mit 55 zu 0 Stimmen genehmigte Gesetzesfassung. Bei der ursprünglichen Motion sei es darum gegangen, gleich lange Spiesse für alle Betriebe zu schaffen. Von Beginn an habe man Gastro Nidwalden ins Boot geholt und so die Branche bei der Erarbeitung des Gesetzes mit einbezogen.

Matchentscheidend sei die Volksgesundheit, hielt Wyss im Restaurant Chuchichäschtli in Hergiswil fest. Das sei im Landrat ein wichtiger Punkt gewesen. Es brauche einen Nachweis fachlicher Voraussetzungen für das Führen eines Gastronomiebetriebs. Die Anforderungen im Gesetz stellten dies sicher. Mit dem Erlass sei man der Branche entgegenkommen, habe das Ganze etwas liberalisiert, betonte Peter Wyss. Doch sollen die Voraussetzungen überprüft werden können. «Es geht nicht um einen Coiffeur, der mal die Haare falsch schneiden kann.»

Keine Ausnahmen beim Nachweis von Kenntnissen

Der ehemalige Beckenrieder SVP-Landrat Christian Landolt vertrat den Gegenvorschlag. Er sagte, die Ausnahmen bei der Nachweispflicht von Fachkenntnissen seien der Hauptgrund dafür gewesen, dass das Referendum ergriffen worden sei. Ausgerechnet bei kleinen Take-Aways zum Beispiel mache man hier eine Ausnahme. «Haben diese Gäste kein Anrecht auf Hygiene und den Schutz ihrer Gesundheit?», stellte er als Frage in den Raum. Der Gegenvorschlag strebe eine Vereinfachung des Gesetzes an, indem sämtliche Ausnahmen gestrichen würden. Dafür sehe er eine breitere Anerkennung von Berufsabschlüssen vor, wenn es darum gehe, die Fachkenntnisse nachzuweisen. «Der Gast ist König und zur Bewertung fähig, wo Qualität und Freundlichkeit stimmen», sagte er und zeigte sich überzeugt, dass Betriebe ohne Innovation und gute Dienstleistung ohnehin vom Markt verschwänden.

Diskutiert wurde unter anderem über den Passus im Gegenvorschlag, wonach eine verantwortliche Person maximal drei Gastwirtschaften führen darf. Die Vorlage des Landrats sieht hier keine Begrenzung vor. Peter Wyss führte an, dass dann zum Beispiel Thomas Christen nicht mehr alle Restaurants in seinen Bäckergeschäften betreiben könnte.

Bei der Parolenfassung zeigte sich dann bei allen drei Abstimmungsfragen ein einheitliches Bild: 24 Personen stellten sich hinter die Vorlage des Landrats, 4 oder 5 unterstützen das Referendum, und es gab eine Enthaltung.

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