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Nidwalden

Nidwaldner Strassen sollen Randlinien erhalten

Der Regierungsrat reagiert somit auf ein Postulat vom Landrat Remigi Zumbühl. Die Entscheidung liegt nun beim Landrat.
Auf der Lopperstrasse zwischen Stansstad und Alpnachstad gibt es bereits solche Randlinien. (Bild: Matthias Piazza (Alpnach, 7. Oktober 2020))

Der Regierungsrat möchte die Verkehrssicherheit im Kanton Nidwalden verbessern und infolgedessen Randmarkierungen auf den Hauptstrassen Nidwaldens anbringen lassen. Wie aus einer Medienmitteilung der Staatskanzlei hervorgeht, reagiert er somit auf ein Postulat des Landrats Remigi Zumbühl vom Februar 2021. Zumbühl hatte mit Mitunterzeichnenden gefordert, dass Markierungen in Form von Randlinien auf den Kantonsstrassen insbesondere ausserorts, aber auch innerorts, bei Kreiseln, bei Verkehrsinseln und Fussgängerübergängen geprüft werden.

Im Kanton Nidwalden bestehen teils auf der Seestrasse in Hergiswil, auf der Kantons- und Hauptstrasse in Oberdorf, Dallenwil und Wolfenschiessen sowie auf der Lopperstrasse in Stansstad bereits Randlinien. Auf den restlichen Streckenabschnitten ausserorts sind keine vorhanden. Innerorts wurde bisher ganz darauf verzichtet. Solche Randlinien zeigen den Verlauf des Fahrbahnrandes an. Ausserorts können sie durch ihre optische Linienführung präventiv wirken.

Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, auf weiteren Strassenabschnitten zu prüfen, ob eine Randmarkierung zweckmässig ist. Grundsätzlich ist er der Ansicht, dass überall dort, wo es von der Verkehrsführung her möglich ist und der Sicherheit dient, eine Randmarkierung aufgetragen werden soll. Somit beantragt der Regierungsrat dem Landrat, das Postulat gutzuheissen. (zgc)

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