Hat sich die Zahl der Sozialhilfebezüger während der Coronapandemie erhöht? Und wie kontrolliert die Regierung das? Nun hat die Regierung eine entsprechende Interpellation von Landrat Sepp Odermatt (Mitte, Ennetbürgen) beantwortet. Sowohl der Sozialdienst wie auch das Amt für Asyl und Flüchtlinge würden über interne Kontrollsysteme verfügen, die einen unrechtmässigen Bezug aufdecken würden, schreibt die Regierung in einer Medienmitteilung. Professionelle Sozialarbeitende würden nach einem standardisierten Vorgehen neue Fälle aufnehmen. Dabei werden die Einwohnerkontrolldaten abgefragt und sämtliche Ansprüche vorangehender Leistungserbringer abgeklärt. «Dadurch können allfällige nicht gemeldete Leistungsbezüge und -ansprüche festgestellt werden», heisst es weiter.
Weiter klären beide Amtsstellen die Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger über deren Rechte und Pflichten und die möglichen Konsequenzen bei Missbrauch auf. Die Anträge auf wirtschaftliche Sozialhilfe des Sozialdienstes, die der jeweils zuständigen politischen Gemeinde zugestellt werden, erfolgen gemäss Regierung nach dem Vier-Augen-Prinzip. «Dadurch wird bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt sind, eine hohe Qualität sichergestellt.»
Kürzung der finanziellen Unterstützung als letztes Mittel
Beim Amt für Asyl und Flüchtlinge würden die Verfügungen von der Abteilungsleitung geprüft und von der Gesundheits- und Sozialdirektorin unterzeichnet. Die Sozialhilfebeziehenden nähmen in der Regel monatliche Termine wahr. Dabei seien sie aufgefordert, ihre Kontoauszüge sowie Mietzinszahlungen vorzuweisen, wodurch die aktuelle Bedürftigkeit laufend überprüft werde. Zudem stehen weitere Kontrollinstrumente zur Verfügung, die in begründeten Verdachtsfällen genutzt werden können. Sowohl beim Sozialdienst wie auch beim Amt für Asyl und Flüchtlinge findet eine enge Begleitung von unterstützten Personen durch die Sozialarbeitenden statt. Diesen würde früher oder später ein unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe auffallen. Als letztes Mittel stehen beim begründeten Verdacht auf missbräuchliches Verhalten auch repressive Elemente wie die Kürzung der finanziellen Unterstützung als Instrument zur Verfügung.
In den vergangenen drei Jahren musste weder beim Sozialdienst noch beim Amt für Asyl und Flüchtlinge ein Sozialhilfemissbrauch strafrechtlich verfolgt werden, heisst es weiter. Es wurde auch kein betrügerischer Bezug von Leistungen nachgewiesen. Jedoch mussten Leistungskürzungen oder Rückerstattungen der Sozialhilfe verfügt und durchgesetzt werden. In den meisten Fällen handelte es sich dabei aber nicht um unrechtmässigen Bezug von Sozialhilfe, sondern um mangelnde Teilnahme an den Integrationsmassnahmen oder um Nicht-Einhaltung von Vereinbarungen und Auflagen, die Einschränkungen der Sozialhilfe zur Folge hatten. In allen Fällen wurden dem Amt für Asyl und Flüchtlinge die zu Unrecht bezogenen Leistungen rückerstattet. Die genaue Summe über die genannte Zeitspanne könnte nur mit beträchtlichem Mehraufwand eruiert werden. Es handelt sich laut Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger aber um einen sehr marginalen Betrag.
Soziale Kontrolle verhindere Missbrauch
Und wenn überhaupt, gehe sie nur von einer sehr geringen Dunkelziffer aus. «Bei uns auf dem Land verhindert eine gewisse Sozialkontrolle einen Missbrauch. Man kennt sich untereinander.»
«Ich entnehme der Antwort, dass der Kanton einen guten Job macht», sagt auf Anfrage Interpellant Sepp Odermatt. Er habe den Vorstoss auch nicht wegen eines entsprechenden Missbrauchsverdachts eingereicht, sondern wegen der schweizweit gestiegenen Sozialhilfekosten während der Pandemie, hält Odermatt fest, der auch Mitglied der landrätlichen Kommission Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales (FGS) ist.