Oliver Mattmann
Versicherungsbetrug in Millionenhöhe, Veruntreuung, Unterlassung der Buchführung, Urkundenfälschung: mit diesen Vorwürfen sah sich ein heute 70-jähriger EDV-Spezialist aus Nidwalden seit 2012 konfrontiert, als er und seine Partnerin in Untersuchungshaft gesteckt wurden. Eingeklagt hatten ihn die IV-Stelle Nidwalden sowie verschiedene Versicherungen, von denen er wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden nach einem Autounfall über Jahre Leistungen zugesprochen erhalten hatte, obwohl er laut Staatsanwaltschaft faktisch als Geschäftsführer einer eigenen IT-Firma wirkte. Er habe aber alles unternommen, um gegen aussen nicht als solcher in Erscheinung zu treten, indem er unter anderem seine Partnerin als «Strohfrau» einsetzte. Dank der Verschleierung seiner Tätigkeit sei es ihm gelungen, parallel unbemerkt Versicherungsgelder einzustreichen.
Von Betrug wollten sie nichts wissen
Das Kantonsgericht hatte den Mann nach einer langwierigen Aufarbeitung des Falls im Vorjahr zu fünf Jahren Gefängnis und seine Frau wegen Gehilfenschaft und Unterlassung der Buchführung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Beide akzeptierten dieses Verdikt nicht und zogen vor Obergericht. Bei der Verhandlung vor rund einem Monat sahen sie dann zwar ein, dass sie sich wegen unvollständiger Erfolgsrechnungen und Bilanzen der Unterlassung der Buchführung schuldig gemacht haben. Von Betrug respektive einer Gehilfenschaft dazu wollten sie und ihre Verteidiger aber nichts wissen. Er habe lediglich organisiert und genetzwerkt, effektiv gearbeitet hätten die Angestellten der Firma. Über mehrere Stunden deckten der Staatsanwalt und die Verteidiger die Oberrichter mit Argumenten ein und beharrten auf ihren Standpunkten.
Angeklagter machte einen kranken Eindruck
Nun hat das Obergericht sein Urteil gefällt: Die Berufung der beiden Beschuldigten wird im Grundsatz abgewiesen und das Urteil der Vorinstanz damit bestätigt. Dennoch hat es das Strafmass beim Angeklagten, der heute von der AHV und Ergänzungsleistungen lebt, von fünf auf vier Jahre Gefängnis reduziert. Weshalb, geht aus dem reinen Urteilsspruch noch nicht hervor. Dazu dürfte mehr im schriftlich begründeten Entscheid zu erfahren sein, der den Parteien später zugestellt wird. Es ist davon auszugehen, dass das Alter des mutmasslichen Betrügers, sein Gesundheitszustand – er erschien mit einem Sauerstoffgerät zur Verhandlung, klagte zudem über Herz- und Rückenprobleme – und die ausserordentliche Länge des bisherigen Verfahrens einen strafmildernden Einfluss gehabt haben dürften.
Die Kosten für das Verfahren vor Obergericht in der Höhe von 6'000 Franken werden zu drei Fünfteln dem Beschuldigten angelastet. Seine Frau und der Kanton Nidwalden haben je 1'200 Franken zu tragen. Von den Kosten für die amtliche Verteidigung muss der EDV-Fachmann knapp 12'000 Franken übernehmen, der Kanton soll den Rest von knapp 4'000 Franken tragen. Seine Frau muss für die Kosten von etwas über 7'000 Franken für ihren Verteidiger vollumfänglich alleine aufkommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frist, dieses ans Bundesgericht weiterzuziehen, beginnt erst mit der Zustellung des begründeten Entscheids.