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Nidwalden

Nidwaldner Landrat will tiefere Einkommen stärker entlasten – Krankenkassenprämien für Kinder sollen um 80 Prozent verbilligt werden

Voraussichtlich rund 18 Millionen Franken wird der Kanton Nidwalden im nächsten Jahr für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung stellen. Damit geht der Landrat weiter als dies der Regierungsrat wollte.

Tiefe und mittlere Einkommen gezielt entlasten: Das ist das Ziel der Prämienverbilligung. Neu müssen die Prämien von Kindern um 80 statt 50 Prozent verbilligt werden. Dies gibt der Bund vor. Dass der Kanton Nidwalden sein Gesetz über die Krankenversicherung entsprechend anpassen muss, war am Mittwoch im Landrat unbestritten. Er stimmte der Teilrevision des Gesetzes in erster Lesung mit 44 Ja-Stimmen deutlich zu. Die Fraktion SP/Grüne enthielt sich der Stimme.

Begrüsst wurde vom Landrat insbesondere, dass künftig niemand mehr Geld erhält, als er für die Prämien tatsächlich zahlt. Und Steuerabzüge wie freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse oder der Liegenschaftsunterhalt werden künftig bei der Berechnung der Prämienverbilligung nicht mehr berücksichtigt (wir berichteten).

Grössere Diskussionen löste allerdings ein Antrag aus, der aus der Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales (FGS) kam und nicht Teil der regierungsrätlichen Vorlage war: Es ging um den Selbstbehalt – ein entscheidender Wert für die Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung. Je tiefer der Selbstbehalt, desto tiefer die Kosten, welche die Haushalte selber zu tragen haben. Der Selbstbehalt wird von der Regierung anhand des zur Verfügung stehenden Budgets festgelegt und beträgt im laufenden Jahr 12 Prozent. Die FGS beantragte, diesen auf maximal 11 Prozent zu senken.

Tiefe Einkommen stärker entlasten

Alice Zimmermann (CVP, Emmetten) betonte als Sprecherin der FGS, dass der Landrat jährlich über die Kosten der Prämienverbilligung debattiere. Diesen Diskussionen wolle man entgegenwirken. «Eine Senkung des Selbstbehalts bringt Verbesserungen für tiefe Einkommen mit sich. Genau das ist das Ziel der Prämienverbilligung», argumentierte sie für den Antrag der Kommission.

Unterstützung erhielt die Kommission von CVP, SVP und SP/Grünen. Man wolle «dem jährlichen Seilziehen zwischen Gesundheitsdirektion und Parlament ein Ende setzen», sagte Roland Blättler (SVP, Stansstad). Thomas Käslin (CVP, Beckenried) wählte deutliche Worte:

«Bei den Steuern sind wir Top und bei den Krankenkassenprämien nach wie vor Flop.»

Erika Liem Gander (SP/Grüne, Beckenried) betonte, dass die Krankenkassenprämien die Haushaltsbudgets stark belasten. Ihre Fraktion appellierte dafür, den Selbstbehalt auf maximal 10 Prozent zu senken. Das sei ein wirksames Mittel: «Durch die Senkung des Selbstbehalts wird gewährleistet, dass jene Prämienverbilligung erhalten, die wirklich darauf angewiesen sind.»

Als einzige Fraktion stellte sich die FDP gegen die Änderung. Der Regierungsrat brauche einen gewissen Handlungsspielraum. Deshalb solle er den Selbstbehalt weiterhin zwischen 7 und 12 Prozent festlegen können, die Obergrenze solle nicht gesenkt werden. Er stärkte damit Regierungsrätin Michèle Blöchliger (SVP) den Rücken, welche ebenfalls einen tieferen Selbstbehalt ablehnte. «Die jetzige Bandbreite gibt dem Regierungsrat einen gewissen Spielraum, den wir behalten möchten», sagte die Gesundheits- und Sozialdirektorin. Ausserdem mahnte sie: «Wenn der Landrat tiefere Einkommen stärker entlasten will, muss er künftig ein deutlich höheres Budget zur Verfügung stellen.» Jede Senkung des Selbstbehalts um ein Prozentpunkt führe zu Mehrkosten von rund 1 Million Franken.

Prämienlast bei mittleren Einkommen unter 10 Prozent

Finanzdirektor Alfred Bossard liess die Kritik von CVP-Seite an der Prämienverbilligung nicht auf sich sitzen. Es stimme nicht, dass Nidwalden schlecht dastehe, sagte er und rechnete vor: Bei einer Familie mit einem Reineinkommen von 70'000 Franken betrage die Prämienlast rund 9,5 Prozent. «Wenn wir mit dem Selbstbehalt weiter runter gehen, sinkt die Belastung auf 7,5 Prozent.» Auch die Regierung wolle eine wirkungsvolle Prämienverbilligung, aber:

«Irgendwo hat es seine Grenzen.»

Weder Bossard noch Blöchliger oder die FDP konnten die Mehrheit des Landrats umstimmen. Der Antrag der FGS, wonach der Selbstbehalt maximal 11 Prozent betragen darf, setzte sich mit 36 Ja-Stimmen gegen den Antrag der Regierung, keine Änderung vorzunehmen (14 Ja), klar durch. So könne man die Regierung verpflichten, künftig mehr Geld für die Prämienverbilligung zu budgetieren, sagte Sepp Odermatt im Namen der FGS. Denn: «Versprechungen sind oft schnell wieder vergessen.»

Einkommensgrenze wird auf 100'000 Franken gesenkt

Angepasst wird auch die Einkommensgrenze bei der Berechnung der Prämienverbilligung für Kinder. Diese betrug bisher 120'000 Franken, wobei insbesondere das Reineinkommen berücksichtigt wird. Das tatsächliche Einkommen könnte somit bis zu 150'000 Franken jährlich betragen. Diese Einkommensgrenze befremdet Roland Blättler (SVP, Stansstad): «Soll das einkommensschwach sein?» Die Finanzkommission beantragte, den Grenzwert auf neu 100'000 Franken zu beschränken. Regierungsrätin Blöchliger betonte, dass die Auswirkungen dieser Änderung gering seien. Es handle sich um einen Betrag von rund 550'000 Franken, der umverteilt werden könne. Die SP/Grüne-Fraktion unterstützte die Senkung als einzige nicht. Sie hatte ihre Zustimmung davon abhängig gemacht, dass der Selbstbehalt auf 10 statt 11 Prozent gesenkt wird.

Mit der Senkung der Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung wird kein Geld eingespart. Dieses wird zugunsten tieferer Einkommen umverteilt. Finanzdirektor Alfred Bossard rechnet deshalb damit, dass im nächsten Jahr rund 18 Millionen Franken für die Prämienverbilligung budgetiert werden müssen. Abhängig ist der Betrag unter anderem noch von der Richtprämie, welche der Bund vorgibt. Für das laufende Jahr hat Nidwalden 17 Millionen Franken budgetiert. Den grössten Teil davon trägt der Bund.

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