In seiner Sitzung vom 27. Mai nimmt der Landrat die Gesamterneuerungswahlen der Gerichte für die Amtsdauer 2020 bis 2024 vor. Fünf Sitze – zwei im Verwaltungsgericht und drei im Kantonsgericht – müssen neu besetzt werden. Zuständig für die Wahlvorschläge ist das Landratsbüro. Dieses hat sich bei den Gerichten auch nach den Anforderungen in fachlicher Hinsicht erkundigt. Das Verwaltungsgericht hat laut dem Bericht des Büros festgehalten, dass eine der künftigen Richterpersonen wiederum über vertiefte Kenntnisse in Steuersachen verfügen sollte und die andere Person in Bausachen. Das Kantonsgericht antwortete, dass Personen mit Kenntnissen im Finanz- und Rechnungswesen oder im Bau- und Planungswesen das Kantonsgericht gut ergänzen würden. Zudem sei angesichts der Verfahren für die Zusammensetzung des Richtergremiums wichtig, dass im Richtergremium genügend Richterinnen vertreten seien.
Die Landratsfraktionen haben sich in einer Absichtserklärung hinsichtlich der verhältnismässigen Vertretung der Parteien so verständigt, dass für das Verwaltungsgericht je eine Nomination durch die CVP und die Grüne-SP erfolgt. Für das Kantonsgericht können die FDP, die SVP und die Grüne-SP je eine Person nominieren. Die von den Fraktionen eingereichten Nominationen werden jeweils von allen anderen Fraktionen unterstützt.
Nominiert sind für das Verwaltungsgericht:
- Hubert Rüttimann, 1968, Stans, Tiefbauzeichner, Bauingenieur im Bereich Tiefbau und Hochbau HTL, SP
- Hansruedi Schleiss, 1958, Stans, Elektromechaniker, Betriebsökonom FH, dipl. Wirtschaftsprüfer, CVP
Für das Kantonsgericht:
- Bernhard Kugler, 1955, Hergiswil, Kaufmann, Betriebswirtschafter, FDP
- Heidi Odermatt Häberli, 1964, Stans, kaufm. Lehre, Sozialarbeiterin, Grüne
- Walter Odermatt, 1965, Stans, Landwirt, SVP
Parlamentssitz unvereinbar mit Richteramt
Landrat Walter Odermatt hat aufgrund der Unvereinbarkeit als Mitglied des Kantonsgerichts beantragt, seinen Rücktritt als Landrat zu genehmigen. Mit der Wahl von Walter Odermatt ins Kantonsgericht gilt gleichzeitig der Rücktritt als Mitglied des Landrates als genehmigt.
Das Landratsbüro hat zusammen mit der Justizkommission mit der Kandidatin und den vier Kandidaten ein persönliches Gespräch geführt und die Wahlvorschläge besprochen. Dabei sei festgestellt worden, dass alle sich zur Verfügung stellenden Personen die gestellten Anforderungen an ein Mitglied des Verwaltungsgerichts respektive des Kantonsgerichts erfüllten, schreibt das Landratsbüro. Mit den beiden Kandidaten für das Verwaltungsgericht können die gewünschten Anforderungen in fachlicher Hinsicht erfüllt werden. Beim Kantonsgericht könne dies weitgehend abgedeckt werden. Mit der Wahl einer neuen Richterin würden neben den zwei Gerichtspräsidentinnen auch zwei Laienrichterinnen dem Kantonsgericht angehören.
Auf das Ende der Amtsdauer sind die Verwaltungsrichterinnen Brigitte Wettstein (seit 2003) und Renata Studer (seit 2012) sowie Verwaltungsrichter Beda Bossard (seit 2012) zurückgetreten. Mit der Schaffung des Vizepräsidiums gehören dem Verwaltungsgericht seit dem 1. August 2017 elf Mitglieder an, wie der Bericht des Landratsbüros festhält. Auf die neue Amtsdauer 2020 bis 2024 reduziert sich die Zahl von Gesetzes wegen wieder auf zehn Mitglieder. Daher müssen nur zwei neue Mitglieder gewählt werden. Im Kantonsgericht sind auf das Ende der Amtsdauer Richter Rolf Früh (seit 2000), Walter Zimmermann (seit 2004) und Adrian Budliger (seit 2008) zurückgetreten.