Martin Uebelhart
Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger sagte am Mittwoch im Landrat, dass die Covid-Härtefallmassnahmen für Unternehmen neben den Kurzarbeitsentschädigungen und dem Erwerbsersatz ein wichtiges Instrument zur Dämpfung der Auswirkungen der Coronapandemie seien. Unter dem Eindruck der Omikron-Welle habe das eidgenössische Parlament in der Wintersession die Weiterführung des Programms auf Bundesebene beschlossen. «Es ist den Kantonen überlassen, ob sie sich weiterhin an dem Programm beteiligen wollen», hielt Filliger fest. Die Auswirkungen der Covid-Massnahmen seien je nach Branche unterschiedlich. Im Tourismus- oder Eventbereich würden sich die Einschränkungen teilweise nach wie vor stark auswirken. Der Kanton Nidwalden wolle mit dem kantonalen Gesetz die Möglichkeit schaffen, weiterhin Härtefallzahlungen an Unternehmen ausrichten zu können. Gleichzeitig mit dem Gesetz beantragte der Regierungsrat einen Netto-Rahmenkredit von drei Millionen Franken.
Im Moment entwickle sich die Lage um die Pandemie positiv, so Filliger. «Doch wir wissen nicht, wie sich die Situation im Herbst oder im Winter präsentiert.» Das Gesetz solle daher bis Ende 2022 befristet werden mit der Option einer Verlängerung um ein Jahr. Der Regierungsrat beantragte weiter den Verzicht auf die sonst bei Gesetzesvorlagen übliche zweite Lesung. Unter Berücksichtigung der Referendumsfrist könnten laut Filliger Mitte April die ersten Auszahlungen vorgenommen werden. «Frühere Auszahlungen wären nur mit einer erneuten Notverordnung möglich», betonte der Volkswirtschaftsdirektor. Diese habe der Regierungsrat angesichts der derzeitigen Lage nicht als angezeigt erachtet.
Gianni Clavadetscher (FDP, Ennetbürgen) hielt namens der Kommission Bildung, Kultur und Volkswirtschaft (BKV) fest, es sei wichtig, möglichst rasch einen Beschluss zu haben. Richtig sei auch, nicht nur auf ein Schönwetterszenario zu setzen in der Hoffnung, dass der Worst Case nicht eintrete. Auch seine Fraktion unterstütze die Vorlage und den Kredit.
Grosse Verantwortung für den Landrat
Aus Sicht der Finanzkommission begrüsste deren Präsident Jörg Genhart (SVP, Stans) die Erneuerung des Härtefallprogramms. Positiv strich er heraus, dass die Regierung den Weg über die parlamentarische Beratung und nicht über Notrecht gewählt habe. Die SVP-Fraktion habe insbesondere die Höhe des Rahmenkredits diskutiert und den Umstand, dass der Landrat dabei nicht an die verfassungsmässigen Finanzkompetenzen gebunden sei. Das steigere zwar die Flexibilität, sollten zusätzliche Mittel notwendig werden. «Es bedeutet aber auch eine grosse Verantwortung für den Landrat, weil der Rahmenkredit der Mitsprache des Volkes entzogen wird», gab Genhart zu bedenken.
Die Mitte-Fraktion stellte sich ebenfalls hinter die Vorlagen. Sprecher Paul Odermatt (Oberdorf) setzte jedoch ein Fragezeichen zur Bestimmung, dass nur Unternehmen unterstützt werden können, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet worden seien. Das bestrafe mutige Unternehmer. Da es sich hier um eine Vorgabe des Bundes handle, erwarte die Mitte, dass die Regierung dies mit den Verantwortlichen des Bundes diskutiere.
Das Einhalten des demokratischen Prozesses erwähnte auch Thomas Wallimann (Grüne, Ennetmoos) als positiv. Die Grüne/SP-Fraktion unterstütze das Gesetz und den Kredit.
Der Landrat beschloss einstimmig, auf eine zweite Lesung zu verzichten, und genehmigte ebenso einstimmig das kantonale Härtefallgesetz und den Rahmenkredit.