Martin Uebelhart
Heute werden Kinder, die am 30. Juni eines Jahres vier oder fünf Jahre alt sind, ins – freiwillige – erste oder ins zweite Kindergartenjahr eingeschult. Das will die Bildungsdirektion ändern. Das Schuleintrittsalter soll um vier Monate heraufgesetzt werden. Als Stichtag soll dann der 28. Februar gelten. «Wir hören aus Kreisen von Lehrerinnen und Lehrern, aber auch aus der Berufsberatung und der Berufsbildung, dass ein Teil der Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit noch nicht reif genug ist für eine Berufsausbildung», sagt Andreas Gwerder, Sekretär der Nidwaldner Bildungsdirektion auf Anfrage. Es gäbe Fälle, in denen die jungen Leute die Entscheidung noch um ein Jahr verschieben. Der Kanton Nidwalden hat seit ein paar Jahren kein schulisches Brückenangebot mehr, sodass in solchen Fällen eine Lücke überbrückt werden müsse.
Rund ein Drittel würde später eingeschult
Aber auch zu Beginn der «Schulkarriere» kann das Alter der Kinder eine Rolle spielen. «Seit 2002 bieten wir in Nidwalden den zweijährigen Kindergarten an», so Andreas Gwerder. Über 90 Prozent der Kinder würden mittlerweile das erste Kindergartenjahr besuchen, für das kein Obligatorium bestehe. «Das zeigt die grosse Bedeutung des Angebots», betont der Direktionssekretär. Doch gebe es bei der Selbstständigkeit gerade der jüngsten Kinder erhebliche Unterschiede, womit die Ansprüche teilweise über den Zuständigkeitsbereich der Lehrpersonen am Kindergarten hinausgingen.
Von der Verschiebung des Stichtags für die Einschulung verspricht sich die Bildungsdirektion laut Gwerder, dass die Kinder beim Schuleintritt und demzufolge auch beim Schulaustritt bereits etwas älter sind. «Mit der Festlegung des Stichtags auf Ende Februar würde rund ein Drittel aller Kinder ein Jahr später eingeschult», sagt er. Dabei nutzt der Kanton den Spielraum, den das Schulkonkordat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) den Kantonen einräumt. Das Konkordat gilt seit 1970 und legt den Stichtag auf Ende Juni fest. Es räumt allerdings die Möglichkeit ein, im kantonalen Recht eine Abweichung von bis zu vier Monaten vor oder nach diesem Termin festzulegen. «Diesen Spielraum möchten wir nun ausnützen», erklärt Gwerder. Einen Spielraum, den jene 15 Kantone, die bis heute dem Harmos-Konkordat beigetreten sind, nicht haben. Dieses legt den Stichtag einheitlich auf den 31. Juli fest. Nidwalden hat den Beitritt zu Harmos in einer kantonalen Abstimmung 2009 abgelehnt.
Gesetz muss geändert werden
Für die Änderung des Stichtages von Ende Juni auf Ende Februar braucht es eine Anpassung des Volksschulgesetzes. Diese will die Bildungsdirektion nun anstossen. «Wir werden einen Vorschlag ausarbeiten und in eine interne Vernehmlassung schicken», sagt Andreas Gwerder zum weiteren Vorgehen. Dann werde sich der Regierungsrat mit der Vorlage beschäftigen und in die Vernehmlassung bei Parteien, Gemeinden und weiteren interessierten Partnern senden. «Am Ende des Prozesses steht die Behandlung der Gesetzesänderung im Landrat.» Gwerder schätzt, dass die Anpassung frühestens auf das Schuljahr 2020/21 hin in Kraft treten würde.