(sda) Ziel der Änderung ist der Schutz des Kindeswohls und das Erreichen von Vergleichen. Sie geht auf eine Motion von Therese Rotzer (CVP) zurück. Es gelinge selten ein Vergleich, was dazu führe, dass die strittige Angelegenheit anschliessend noch vom Gericht beurteilt werden müsse, hatte sie ihren Vorstoss begründet.
Durch die Konzentrierung der familienrechtlichen Verfahren beim Kantonsgericht soll das Kindeswohl besser gewahrt werden, da geübte Richterinnen und Richter sich dem Schlichtungsversuch in strittigen Belangen annehmen. Die Mehrbelastung für das Gericht sollte sich in Grenzen halten.
Im Jahr 2018 fällte das Kantonsgericht 138 Entscheide im Familienrecht. Die Schlichtungsbehörde hingegen hat pro Jahr lediglich 3 bis 9 Fälle in Kinderbelangen zu beurteilen.