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Nidwalden

Nidwaldner Grundbuchgebühren sollen doch nicht gesenkt werden

Die landrätliche Aufsichtskommission hat einen entsprechenden Vorstoss zurückgezogen
Bei den Grundbuchgebühren bleibt in Nidwalden alles beim Alten. (Symbolbild: Manuela Jans-Koch)

Oliver Mattmann

Die landrätliche Aufsichtskommission hatte im vergangenen Jahr in einem Vorstoss verlangt, die Grundbuchgebühren im Kanton Nidwalden zu überprüfen. Nun zieht sie das Anliegen wieder zurück. Der Regierungsrat hatte vor rund drei Monaten mitgeteilt, dass er das Postulat zur Ablehnung empfehlen würde, weil die heutigen Tarife bei den Grundbuchgebühren seines Erachtens zulässig und angemessen sind. So seien nicht nur die laufenden Ausgaben, sondern auch angemessene Rückstellungen, Abschreibungen und Reserven zu berücksichtigen, argumentierte er unter anderem. Die Grenze der Gebührenhöhe sei nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung so zu verstehen, dass sie zur Deckung der Unkosten auf alle Fälle und reichlich genügen.

Laut ihrem Schreiben kommt die Aufsichtskommission nun «mehrheitlich zum Schluss, dass den Erwägungen des Regierungsrats gefolgt werden kann. Beim Äquivalenzprinzip bestehe ein Ermessensspielraum, zudem sei die Gebührenhöhe ähnlich ausgestaltet wie in anderen Kantonen. Die Kommission hatte ihren Vorstoss ursprünglich lanciert, weil aus ihrer Sicht die Grundbuchgebühren allenfalls den zulässigen Rahmen überschreiten und deshalb teilweise Steuercharakter aufweisen würden.

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