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Nidwalden

Nidwaldner Gerichtspräsidien sollen gestärkt werden

Fürs Präsidium und das Vizepräsidium des Ober- und des Verwaltungsgerichts sollen künftig 1,8 Vollstellen zur Verfügung stehen – das sind 0,3 Stellen mehr als heute. Die vorberatende Kommission unterstützt den Antrag des Landratsbüros.
Blick in den Gerichtssaal im Rathaus in Stans. Archivbild: Markus von Rotz

Martin Uebelhart

Das Landratsbüro will den Gesamtbeschäftigungsgrad der Präsidien und Vizepräsidien am Ober- und Verwaltungsgericht erhöhen. Es stellt den Antrag, die heute 1,5 auf 1,8 Vollstellen auszuweiten. Das Büro habe sich bei der Vorbereitung der Ersatzwahl für den zurückgetretenen Ober- und Verwaltungsgerichtspräsidenten Albert Müller mit der konkreten Situation an den beiden Gerichten auseinandergesetzt. «Das Amt des Ober- und Verwaltungsgerichtspräsidenten ist sehr wichtig und es ist für das Gerichtswesen des Kantons Nidwalden von grosser Bedeutung, dass dafür eine bestens qualifizierte Person gefunden werden kann», schriebt das Büro in seinem Antrag. Die geforderte fachliche Qualifikation sei aber auch für das Vizepräsidium unabdingbar, da dieses juristisch die gleichen Aufgaben erfülle. Das Landratsbüro ist überzeugt, dass das Präsidium mit einem Pensum von 80 bis 100 Prozent besetzt werden muss. Aktuell stünden nur 70 Prozent zur Verfügung.

Arbeit stieg kontinuierlich an

Das Landratsbüro führt für die Begründung der Notwendigkeit einer Anpassung des Beschäftigungsgrads auch die Arbeitslast bei beiden Gerichten ins Feld. Diese sei seit einigen Jahren auf sehr hohem Niveau respektive kontinuierlich angestiegen. «Die hohe Arbeitslast führt dazu, dass sich die Gerichte seit Jahren auf das Kerngeschäft beschränken, welches nur dank grossem Einsatz erledigt werden kann», so das Landratsbüro. Weitere Aufgaben würden kaum oder gar nicht wahrgenommen.

So werde die Publikation der Gerichtsentscheide seit Jahren vernachlässigt. Die notwendige Weiterbildung könne nur eingeschränkt wahrgenommen werden. Es sei auch darauf hinzuweisen, dass zurzeit für einen sehr umfangreichen Strafrechtsfall ein ausserordentlicher Gerichtspräsident eingesetzt sei. Müsste dieser durch die ordentlichen Präsidien behandelt werden, hätte dies negative Folgen für die Bearbeitung der anderen Fälle.

Für die Rechtsuchenden sei es sehr wichtig, dass ihre Verfahren zeitnah angepackt und innert nützlicher Frist entschieden werden könnten. «Es ist die Aufgabe des Landrates, dafür die Voraussetzungen zu schaffen», hält das Landratsbüro weiter fest. Mit der Einsetzung des Vizepräsidiums habe das Parlament 2016 einen wesentlichen Schritt getan. Es zeige sich heute, dass die damals vorgesehenen 150 Stellenprozente ungenügend seien, um nachhaltig geeignete Bedingungen für die von den Gerichten zu erfüllenden Aufgaben zu schaffen.

Die vorberatende Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) beantragt dem Landrat mit 8 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung, dem Geschäft zuzustimmen. Mit dieser Änderung des Landratsbeschlusses über den Gesamtbeschäftigungsgrad der Präsidien und Vizepräsidien am Obergericht und am Verwaltungsgericht sei der Kanton Nidwalden für die nähere Zukunft gewappnet, um gute Voraussetzungen für eine qualitativ gute und effiziente Rechtsprechung zu schaffen.

Der Landrat berät das Geschäft an seiner nächsten Sitzung vom 19. Dezember.

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