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Landrat NW

Nidwaldner Anwälten kann neu das Patent entzogen werden

Anwälte, die ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen, sollen sich in Nidwalden nicht mehr mit dem Titel "Rechtsanwalt" schmücken dürfen. Der Landrat hat am Mittwoch in erster Lesung die Gesetzgebung entsprechend angepasst.
Bild: KEYSTONE/URS FLUEELER

Das geltende Nidwaldner Antwaltsgesetz regelte bislang nicht, ob und unter welchen Umständen ein einmal erteiltes Anwaltspatent entzogen werden kann. Zwar kann Anwältinnen und Anwälte, die sich etwas zu Schulden haben kommen lassen, die Ausübung des Berufs untersagt werden, das Patent können die Fehlbaren aber behalten.

Damit können Juristinnen und Juristen, welche vor Gericht nicht mehr anwaltschaftlich tätig sein dürfen, weiter den Titel "Rechtsanwalt" respektive "Rechtsanwältin" führen und zum Beispiel beratend tätig sein. Klientinnen und Klienten könnten folglich getäuscht werden, erklärte der Regierungsrat in seiner Botschaft.

Der Entzug des Anwaltspatents soll aber "letztes Mittel" bleiben. Er sei keine Disziplinarmassnahme, sondern diene dem Schutz rechtssuchender Personen, erklärte der Regierungsrat.

Die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen waren im Landrat unbestritten. Es brauche folglich keine langen Plädoyers im Parlament, sagte der Sprecher der FDP. Eine Abstimmung gibt es erst nach der zweiten Lesung. (sda)

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