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Nidwalden

Wolfenschiessen mit kleinem Ertragsüberschuss

Rund 50 Personen stimmten in Wolfenschiessen allen Geschäften zu. Die Gemeinde rechnet 2021 mit einem Aufwandüberschuss.
Statt wie erwartet ein Defizit, kann Wolfenschiessen in der Jahresrechnung 2019 einen Ertragsüberschuss ausweisen. (Bild: Corinne Glanzmann)

Romano Cuonz

Unter strengen Corona-Vorsichtsmassnahmen begrüsste der Wolfenschiesser Gemeindepräsident Wendelin Odermatt ein halbes Hundert Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Herbstgemeindeversammlung 2020. Die Jahresrechnung 2019 schloss mit einem Ertragsüberschuss von 68‘234 Franken besser als erwartet ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 136‘400 Franken. Finanzchef Josef Durrer erläuterte Gründe für die Abweichung. Für die Sozialhilfe habe man 78‘000 Franken weniger aufwenden müssen, namentlich weil eine grössere Summe bei Verwandten zurückgefordert werden konnte. Tiefer als budgetiert sei auch die Entschädigung an den Abwasserverband ausgefallen. Was besonders erfreulich sei, so Durrer: Die budgetierte Entnahme aus den Reserven von 207‘000 Franken habe man nicht beanspruchen müssen. Der Überschuss werde nun dem freien Eigenkapital zugewiesen.

Die Investitionsrechnung der Gemeinde Wolfenschiessen schliesst um 763‘937 Franken höher als erwartet ab. Dazu beigetragen hat die Sanierung der Altzellerstrasse, die nun grösstenteils innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden konnte. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Politischen Gemeinde liegt bei 2'670 Franken. Zusammen mit jener der Schulgemeinde betrachtet, weist Wolfenschiessen die höchste Pro-Kopf-Verschuldung im Kanton Nidwalden aus.

Totalrevision des Feuerwehrreglements angenommen

Das Budget 2021 rechnet erneut mit einem geringen Aufwandüberschuss von 97‘200 Franken. Ausgaben entstehen der Gemeinde wegen der Sanierung von Schmutz- und Regenwasserleitungen oder dem Ersatz der Wanderwegweiser. Der Finanzausgleich fällt mit 25‘000 Franken höher als im Vorjahr aus. In der momentanen Situation sieht der Gemeinderat keinen Grund, am Steuerfuss von 0,50 Einheiten etwas zu ändern.

Zugestimmt haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auch der Totalrevision des gemeindlichen Feuerwehrreglements. Nachdem das neue kantonale Brandschutz- und Feuerwehrgesetz am 1. Juli 2018 in Kraft getreten war, mussten alle Gemeinden ihre Feuerwehrreglemente anpassen. Die politischen Gemeinden haben den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechende Feuerwehren zu organisieren, auszurüsten und zu unterhalten.

Nach der Politischen Gemeinde legten auch noch die Schulgemeinde und die Katholische Kirchgemeinde ihre Rechnungen und Budgets vor. Der Steuerfuss bleibt überall unverändert. Die Kirchgemeinde wählte als neues Ratsmitglied Erich Niederberger.

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