notifications
Nidwalden

Wegen Gämsblindheit: Kanton verhängt Jagdverbot

Seit Juli sind wieder vermehrt Fälle der Augenerkrankung bei Gämsen aufgetaucht. Um den Gämsbestand zu schonen und eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, hat der Kanton Nidwalden ein Jagdverbot in Hergiswil und Lopper Stansstad verfügt.

Seit März 2022 grassiert im Pilatusgebiet die Gämsblindheit, eine hochansteckende bakterielle Augenerkrankung. Diese tritt auch bei Schafen, Ziegen und Steinböcken auf und kann bis zur Erblindung führen. Nach einigen Wochen ohne entdeckte Fälle sind Anfang Juli wieder erkrankte Gämsen festgestellt worden, teilt das Amt Jagd und Fischerei des Kantons Nidwalden mit. Um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, benötigt der verbleibende Gämsbestand am Pilatus Ruhe.

Deshalb hat der Kanton Nidwalden ein Jagdverbot auf die Gämse für die Hochjagd 2022 auf dem Gemeindegebiet Hergiswil und Lopper Stansstad verfügt. Der Kanton Obwalden hat für das Gebiet Pilatus (Wildzählkreis 1) bereits ein Jagdverbot verhängt. Ebenso wird der Kanton Luzern nur eine eingeschränkte Jagd auf die Gämsen im Gebiet Pilatus durchführen. Wandernde werden zum Schutz der Wildtiere gebeten, auf dem offiziellen Wanderwegnetz zu bleiben und die Hunde an der Leine zu führen. (cn)

Kommentare (0)