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Nidwalden

Weil ausländische Autofahrer nicht zahlen: Kanton Nidwalden bleibt oft auf Bussen sitzen

Auch ausländische Autofahrer sind nicht vor Bussen gefeit. Wenn sie diese nicht zahlen, droht ihnen Gefängnis. Nicht alle lassen sich aber davon beeindrucken.
Hinter Schloss und Riegel wollen die wenigsten. Stattdessen zahlen sie die Busse oder Geldstrafe. (Symbolbild: Corinne Glanzmann)

Matthias Piazza

Der Deutsche hat es auf der Heimreise aus den Italien-Ferien etwas eilig. Mit 95 statt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde braust er durch den Kirchenwaldtunnel zwischen Stansstad und Hergiswil. Das bleibt allerdings nicht ohne Folgen. Es blitzt. Ein paar Wochen später erhält er denn auch unerfreuliche Post von der Nidwaldner Kantonspolizei.

Doch die 30-tägige Frist, um die Busse von 120 Franken zu bezahlen, lässt er ungenutzt verstreichen. Die Staatsanwaltschaft wird aktiv und brummt ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe auf. Er hat die Wahl: Entweder zahlt er die Busse (nun zuzüglich einer Gebühr) oder er sitzt zwei Tage im Untersuchungs- und Strafgefängnis Stans ab, da ein Tag 100 Franken entspricht und aufgerundet wird.

Mit solchen und ähnlichen Fällen ist der Nidwaldner Straf- und Massnahmenvollzug über 1000 Mal im Jahr konfrontiert. 1145 Ersatzfreiheitsstrafen wurden ihm zur Vollstreckung im vergangenen Jahr übergeben, weil die Leute ihre Busse oder Geldstrafe nicht fristgerecht bezahlten, wie dem Rechenschaftsbericht des Kantons Nidwalden zu entnehmen ist (2017: 1093, 2016: 1206).

656 Personen wurden zur Verhaftung ausgeschrieben

Das wirkte – zumindest teilweise. 12 Personen entschieden sich, ihre Haftstrafe anzutreten. 374 Fehlbare bevorzugten zu zahlen, statt einzusitzen.

Was, wenn der fehlbare Deutsche Automobilist in unserem Beispiel immer noch nicht reagiert? Ist er dann aus dem Schneider? Hansjörg Vogel, Leiter des Nidwaldner Straf- und Massnahmenvollzugs, verneint. Denn nun wird gröberes Geschütz aufgefahren. Die Person wird zur Verhaftung ausgeschrieben. Dies blühte im vergangenen Jahr 656 Personen, die meisten davon mit Wohnsitz im Ausland.

«Natürlich können wir im Ausland juristisch nicht direkt aktiv werden. Wird die Person aber zu einem späteren Zeitpunkt bei einer Grenzkontrolle oder einer Verkehrskontrolle im Landesinnern aufgegriffen, muss sie ihre Strafe bezahlen, und falls sie nicht kann oder nicht will, ein paar Tage im Stanser Gefängnis verbringen», erläutert Hansjörg Vogel. In 813 Fällen gelang dies der Justiz nicht innert der gesetzlichen Frist. Die Strafbefehle mussten wegen Verjährung abgeschrieben werden.

Für Kanton geht die Rechnung auf

In weiteren 48 Fällen musste man im vergangenen Jahr kapitulieren, weil eine Ausschreibung zur Verhaftung nicht möglich war. Die Fahrzeughalter konnten nicht ausfindig gemacht werden. Das alles tönt nach ziemlich viel Aufwand angesichts dessen, dass der Erfolg nicht garantiert ist. Für Hansjörg Vogel stimmt das Verhältnis aber. «Mit den rund 30 Prozent Zahlungseingängen können die Aufwendungen des Straf- und Massnahmenvollzugs im Bussenbereich gedeckt werden.»

Im Kanton Obwalden wurden im vergangenen Jahr 352 nicht bezahlte Bussen oder Geldstrafen in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt. Zuzüglich der noch nicht vollzogenen Strafen früherer Jahre bearbeitete die Dienststelle 734 Fälle, wie es beim Kanton auf Anfrage heisst.

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