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Nidwalden

Umsetzung der Energiestrategie rückt näher

Mit der Revision des Energiegesetzes und der Übernahme von Mustervorschriften will Nidwalden den Energieverbrauch senken und erneuerbare Energien fördern. An der nächsten Landratssitzung befasst sich das Parlament mit der Revision.
Eine Solaranlage bei der Autobahn in Stansstad.  (Bild: Archiv Nidwaldner Zeitung)

Philipp Unterschütz

Für die Regelung der Energievorschriften im Gebäudebereich sind die Kantone zuständig. Gemeinsame Mustervorschriften (MuKEn) sollen eine Harmonisierung garantieren und Verfahren vereinfachen. Das Paket der Mustervorschriften besteht aus Modulen zu einzelnen, abgrenzbaren Teilbereichen. Die Wahl der Module ist den Kantonen freigestellt. Das Basismodul enthält die minimalen bundesrechtlichen Anforderungen des Energiegesetzes.

Die weiteren Module 2 bis 11 enthalten weitergehende Vorschriften, die von den Kantonen übernommen werden können, sofern sie zusätzliche Schwerpunkte setzen wollen. Der Nidwaldner Regierungsrat schlägt vor, das Basismodul sowie das Modul «Heizungen im Freien und Freiluftbäder» umzusetzen.

Die wichtigsten Änderungen und Anpassungen

Kanton und Gemeinden kommt eine Vorbildfunktion zu mit klaren Langfristzielen für den Stromverbrauch von Bauten des Kantons und den Gemeinden sowie höheren Anforderungen bezüglich des Energiebedarfs von neuen Bauten des Kantons und der Gemeinden.

Beim Ersatz von Wärmeerzeugern in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung darf der Anteil nichterneuerbarer Energie 90 Prozent nicht überschreiten. Neubauten müssen zudem einen Teil der von ihnen benötigten Elektrizität selbst erzeugen. Bauherren sollen aber zwischen der Eigenstromerzeugung und einer Ersatzabgabe, welche maximal 30'000 Franken beträgt, wählen können. Die Ersatzabgaben sollen an den Kanton fliessen, der sie einem zweckgebundenen Fonds zur Finanzierung von Förderbeiträgen zuweist. Aktuell geht die Regierung davon aus, dass Ersatzabgaben von jährlich 40'000 Franken realistisch seien.

Neue Gebäude mit mehr als vier Nutzeinheiten müssen die Heizwärme nicht mehr pro Nutzeinheit messen und abrechnen.

Abschaffung der Heizkostenabrechnung umstritten

In der Vernehmlassung zum Gesetz und den Mustervorschriften bei Parteien, Gemeinden und Organisationen gingen 37 Stellungnahmen ein. Die Vorlage zeigte insgesamt eine mehrheitliche Akzeptanz für die Anpassungen. Eine Mehrheit der Teilnehmer lehnte allerdings die Aufhebung der Pflicht zur Abrechnung der individuellen Heizkosten bei Neubauten ab. Der Regierungsrat beantragt die Abschaffung dennoch, weil die Kosten in keinem Verhältnis zu den effektiven abgerechneten Heizkosten stehen würden.

Der Kanton ist von den neuen Regulierungen insbesondere als Eigentümer von Gebäuden betroffen. Aufgrund der Vorbildfunktion muss er in seinen Bauten den Stromverbrauch bis im Jahr 2030 um 20 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 senken oder mit neu zugebauten erneuerbaren Energien decken. Die Wärmeversorgung muss bis im Jahr 2050 vollständig ohne fossile Brennstoffe realisiert werden.

Es gibt noch Diskussionsbedarf

Die Stossrichtung des revidierten kantonalen Energiegesetzes und die Umsetzung des Basismoduls MuKEn und des Moduls Heizungen im Freien und Freiluftbäder wird von der Mehrheit der Kommission für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt (BUL) unterstützt. Eine Minderheit der BUL findet aber die vorgeschlagenen Massnahmen zu knapp; sie vermisst einen deutlicheren Beitrag und markantere Regelungen zur Erreichung der Zielvorgaben der Energiestrategie 2050.

Die Kommission BUL hat auch darüber diskutiert, die Vorbildfunktion von Kanton und Gemeinden auch bei Umbauten anzuwenden. Mit Blick auf die Energieziele solle sich die öffentliche Hand ehrgeizige Ziele setzen, fanden einige Kommissionsmitglieder. Die Mehrheit wollte aber insbesondere den Gemeinden keine derartigen Pflichten auferlegen. Sie zählt auf deren Verantwortungsbewusstsein, dass diese Umbauten auch ohne entsprechende Vorgaben sorgfältig und zukunftsorientiert planen.

Ersatzabgabe darf sich nicht als attraktive Alternative durchsetzen

Diskutiert wurde in der Kommission auch die Höhe der Ersatzabgabe für nicht erzeugten Eigenstrom. Der Regierungsrat schlägt eine Abgabe in der Höhe von 1'000 Franken je nicht realisierter kW-Leistung vor. Eine Minderheit der BUL will den Betrag auf 1'500 Franken festsetzen. Die Ersatzabgabe dürfe sich nicht als attraktive Alternative durchsetzen können, da ansonsten die Zielvorgabe der Energiestrategie verfehlt werde. Mit Stichentscheid des Präsidenten setzte sich in der BUL aber der Antrag auf eine Ersatzabgabe in der Höhe von 500 Franken durch.

Ausserdem schlägt die BUL einstimmig vor, das Gesetz so zu ergänzen, dass der Regierungsrat im Rechenschaftsbericht über die Verwendung der Fördermittel zu berichten hat. Die Bevölkerung solle in Kenntnis gesetzt werden, welche Massnahmen unterstützt würden.

Weil die mit der neuen Energiegesetzgebung verbundenen Umstellungen Zeit benötigen, soll zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und dem Inkrafttreten genügend Zeit liegen. Der Regierungsrat will das Gesetz deshalb erst auf den 1. August 2021 in Kraft setzen, statt wie ursprünglich geplant auf den 1. Januar 2021.

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