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Nidwalden

Stanser Dorfplatz: Hin und Her um Schutzwürdigkeit hält an

Seit Jahren warten zwei Investoren, dass sie ein Neubauprojekt an markanter Stelle am Dorfplatz umsetzen können. Ein Gerichtsurteil scheint nichts an der Verzögerung zu ändern, so zumindest der Eindruck von aussen.
Seit Monaten unverändert: Baugespann und besprayte Wände am Dorfplatz. (Bild: Dominik Wunderli (Stans, 13. März 2019))

Oliver Mattmann

Ausser einer Bretterfassade, die seit geraumer Zeit einen künstlerischen Touch erhalten hat, ist beim Neubauprojekt am Dorfplatz 4 und 5 in Stans noch nichts gegangen. Zumindest äusserlich. Hinter den Kulissen scheidet eine Frage seit Jahren die Geister: Sind die beiden Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen? Die Bauherrschaft, der eine gemischte Nutzung mit Wohnungen, Büros und Läden im Neubau vorschwebt, verneint und hat in der Vergangenheit von einer ungerechtfertigten teuren Sanierung gesprochen. Der Schweizer, Innerschweizer und Nidwaldner Heimatschutz hingegen stufen den Erhalt des Ortsbilds von nationaler Bedeutung höher ein und plädieren für eine Unterschutzstellung. Sie stützen sich dabei auch auf eine Empfehlung der Denkmalschutzkommission.

Rückblende: Die Regierung bewilligte Ende 2015 den Abbruch (siehe Kasten), weil sie zum Schluss kam, dass eine denkmalschutzgerechte Sanierung unverhältnismässig hohe Aufwendungen nach sich ziehen würde und zudem bauliche Veränderungen den historischen Wert der Gebäude gesenkt haben. Dagegen reichten die drei Heimatschutz-Sektionen fristgerecht Beschwerde ein. Ende 2017 wurde der Entscheid des Verwaltungsgerichts bekannt. Dieses spielte den Ball zurück an die Regierung mit der Aufforderung, die Grundlagen für ihren Entscheid breiter abzustützen und die Angelegenheit nochmals neu zu beurteilen.

Kosten-Nutzen-Rechnung wird detailliert erstellt

Seither herrscht Funkstille, so die öffentliche Wahrnehmung. Im Dorf fragt man sich, ob das Ganze versandet ist. «Nein», entgegnet Regierungsrat Res Schmid auf Anfrage. «Wir sind dran, die umfassende Dokumentation zu den Gebäuden und damit unsere Entscheidungsbasis entsprechend dem Gerichtsurteil zu vervollständigen.» Dafür sei ein externes Gutachten in Auftrag gegeben worden. Dieses soll eine detaillierte Bestandesaufnahme über die historisch wertvolle Substanz liefern, worauf auch eine genaue Kosten-Nutzen-Rechnung für den Fall einer Unterschutzstellung und Sanierung erstellt werden kann.

Dieser Prozess dauert im Moment an. «Zuerst musste ein Gutachter gefunden werden, mit dem alle Parteien einverstanden sind», veranschaulicht Bildungs- und Kulturdirektor Res Schmid ein Beispiel, weshalb inzwischen einiges an Zeit verstrichen ist. Er geht aber davon aus, dass das Gutachten in absehbarer Zeit vorliegen wird. Trotzdem wird die Neubeurteilung durch die Regierung noch eine Weile auf sich warten lassen, weil die Parteien zum Ergebnis des Gutachters Stellung nehmen können. Erst dann wird sie, gestützt auf alle Dokumente und Eingaben, einen Entscheid fällen. Egal wie ihr Urteil lauten wird, auch dagegen kann anschliessend wieder an das Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.

Durchaus möglich also, dass am Dorfplatz 4 und 5 noch viele Jahre alles so bleibt, wie es im Moment ist.

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