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Nidwalden

Nidwaldner Sperrgutstreit kommt vor Gericht

So schnell lassen sich die betroffenen Gemeinden von der Regierung in Sachen Sperrgutabfuhr nicht in die Knie zwingen. Sie erwägen, den jüngsten Entscheid nötigenfalls gar gemeinsam bis vor Bundesgericht zu ziehen.
Sperrgutsammlung in der Gemeinde Hergiswil: Wenige bringen es raus, alle zahlen dafür. (Bild: Kurt Liembd (9. November 2018))

Markus von Rotz

Am Donnerstag war in Hergiswil Sperrgutabfuhr. Diese finde «ganz normal» statt, entgegen einer Mitteilung der Regierung, schrieb der Gemeinderat auf seiner Website. Am Dienstag fand eine Entsorgung auch in Stansstad statt. Künftig sollte das nach Vorstellungen der Nidwaldner Regierung aber in der aktuellen Form nicht mehr möglich sein.

«Der Regierungsrat untersagt die Fortführung von Sperrgutsammlungen zu Lasten der allgemeinen Grundgebühren», teilte er Ende Oktober statt (Ausgabe vom 29. Oktober). Es widerspreche dem Bundesrecht, dass in den sieben Gemeinden Beckenried, Buochs, Emmetten, Ennetbürgen, Hergiswil, Oberdorf und Stansstad jene, welche wenig Sperrgut verursachen, die Abfuhr für andere mit viel Sperrgut über Gebühren mitfinanzieren müssten. Die neue Regelung würde ab 20. November gelten – bis dann läuft eine Rechtsmittelfrist, innerhalb welcher die Gemeinden den Entscheid anfechten können.

Gefängnis für Gemeinderäte angedroht

Und das wollen sie auch tun, wie die Gemeindepräsidenten Remo Zberg (FDP, Hergiswil) und Beat Plüss (FDP, Stansstad) auf Anfrage erklären. «Wir betroffenen Gemeinden haben uns gemeinsamen einen Anwalt genommen. Nicht mit dabei ist Emmetten. Sie akzeptieren zwar den Entscheid nicht, wollen aber nicht weiterkämpfen», sagt Plüss. Denn der Entscheid der Regierung enthält dicke Post, die bisher nicht kommuniziert wurde. Zwar will keine Gemeinde diesen herausrücken, übereinstimmend wird aber gesagt, dass darin im Fall der Widerhandlung gegen den neusten Entscheid Strafen inklusive Gefängnis für involvierte Gemeinderats- und -schreiber angekündigt werden. Zudem behalte sich die Regierung auch aufsichtsrechtliche Massnahmen gegen die Gemeinden vor.

Fachperson für öffentliches Recht soll helfen

«Wir sind von der Regierung aus zwei Gründen enttäuscht,» wie Plüss sagt: «Zum einen mussten wir von ihrem Entscheid aus den Medien erfahren. Deswegen haben wir auch interveniert. Zum anderen sind wir der Meinung, dass das Bundesgesetz unsere Praxis der Sperrgutentsorgung zulässt. Die Regierung interpretiert das Gesetz aus unserer Sicht falsch.» Darum mache man Gebrauch davon, den Entscheid anzufechten. «Der beigezogene Anwalt ist eine ausgewiesene Fachperson für öffentliches Recht», ergänzt Zberg. Beide Gemeindepräsidenten wollen aber ihr Pulver noch nicht verschiessen. Zberg begründet das so: «Wir möchten vor Einreichung der Beschwerde nicht in die Details gehen, aber die betroffenen sechs Gemeinden interpretieren die bundesrechtlichen Vorschriften zum Umweltschutz anders als die Regierung. Wir sind absolut zuversichtlich, dass wir mit unseren Argumenten Erfolg haben.»

Bald ist der Ball beim Verwaltungsgericht

Die nächsthöhere Instanz ist das Verwaltungsgericht. Es könnte aber noch weiter gehen. Zberg ergänzt, man habe auch schon darüber gesprochen, bis vor Bundesgericht zu gehen. Das müsse man dann allerdings im konkreten Fall nochmals prüfen. Noch liege der Text ihres Anwalts nicht auf dem Tisch.

Zberg stellt sich auch auf den Standpunkt, «dass der überwiegende Teil der Bevölkerung das heutige System sehr schätzt. Das zeigte etwa eine Umfrage in Buochs, wo über 70 Prozent sich dafür aussprachen, die zwei jährlichen Abfuhren in der bisherigen Form beizubehalten.» Die Umfrage wurde Ende 2016 gemacht.

Die vom Entscheid nicht betroffenen Gemeinden Ennetmoos, Dallenwil, Wolfenschiessen und Stans lösen das Problem mit Gebührenmarken. «Sperrgut kann, mit der nötigen Anzahl ‹Suibr›-Gebührenmarken beklebt, mit dem Hauskehricht bereitgestellt werden», steht etwa auf der Website von Dallenwil.

Sowohl Plüss wie auch Zberg beurteilen die Chancen für die gemeinsame Intervention als gut. Derweil sagt die zuständige, darauf angesprochene Regierungsrätin Karin Kayser: «Wir hatten seit 2013 immer wieder das Gespräch mit den Gemeinden und dem Kehrichtverwertungsverband Nidwalden gesucht und alles darangesetzt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Leider haben die sieben Gemeinden jeden Vorschlag abgelehnt.»

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