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Nidwalden

Nidwaldner Regierungsrat spricht sich gegen Überprüfung der Grundbuchgebühren aus

Die landrätliche Aufsichtskommission fordert, dass die Grundbuchgebühren überprüft werden. Der Nidwaldner Regierungsrat erachtet die Grundbuchgebühren als angemessen. Er empfiehlt den Vorstoss daher zur Ablehnung.
Eine Kundin am Schalter des Grundbuchamtes. (Archivbild: Corinne Glanzmann)

Die Aufsichtskommission argumentiert in ihrem Postulat, dass die Grundbuchgebühren als Promille von einem bestimmten Betrag erhoben würden. Es sei daher möglich, dass der zulässige Gebührenrahmen überschritten werde und die Gebühr teilweise Steuercharakter aufweise, was nicht zulässig sei. Der Blick in die Staatsrechnung zeige zudem auch, dass der Ertrag beim Grundbuch den Aufwand massiv überschreite.

Zum Kostendeckungsprinzip hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest, dass beim Gesamtaufwand sind nicht nur die laufenden Ausgaben, sondern auch angemessene Rückstellungen, Abschreibungen und Reserven hinzuzurechnen seien. Der Grundsatz der Kostendeckung als Grenze der zulässigen Gebührenerhebung sei bei den Grundbuchgebühren nicht eng zu verstehen. Sie dürfen nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung so bemessen sein, «dass sie zur Deckung der Unkosten auf alle Fälle und reichlich genügen», heisst es in einer Medienmitteilung des Regierungsrats vom Donnerstag.

Nach dem Äquivalenzprinzip müsse die Gebührenhöhe im Einzelfall in einem vernünftigen Verhältnis stehen zum Wert, den die Leistung für die Abgabepflichtigen hat. «Mit anderen Worten darf auch der wirtschaftlichen Bedeutung angemessen Rechnung getragen werden», folgert der Regierungsrat. Es sei daher zulässig, dass bei einer Handänderung mit einem höheren Kaufpreis auch eine höhere Grundbuchgebühr erhoben wird, selbst wenn der effektive Aufwand identisch ist. Vor diesem Hintergrund erachtet der Regierungsrat die Höhe der Grundbuchgebühren als zulässig und angemessen. Er lehnt das Postulat deshalb ab. (om)

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