notifications
Nidwalden

Nidwaldner Regierung will Mischtaxe für Heime

Der Kanton Nidwalden will die Restfinanzierung von Pflegeleistungen neu regeln – nach Einsprachen von Heimen.

Ambulante und stationäre Pflegeleistungen werden meist von älteren Menschen zu Hause oder in Pflegeheimen in Anspruch genommen. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt von verschiedenen Seiten, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung festhält: durch die versicherte Person, dessen Wohnkanton sowie durch die Krankenversicherung. Der Kanton Nidwalden ist dabei sogenannter Restfinanzierer. Das heisst, er hat am Ende die nicht gedeckten Kosten zu übernehmen. Im Moment wird der Fehlbetrag mit einer einheitlichen Normtaxe ausgeglichen, die auf Basis der Kosten aller im Kanton anerkannten Leistungserbringer berechnet wird.

Nun nimmt der Kanton Nidwalden einen Systemwechsel ins Visier. Auslöser dafür sind auch Einsprachen von drei Heimen gegen die Normtaxen. «Das hat dazu geführt, dass wir die stationären taxen für 2019 und auch 2020 in Absprache mit den Heimen nur provisorisch festlegen konnten», sagt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger im Gespräch mit unserer Zeitung. Die Heime stützten sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil zu einem Fall aus dem Kanton St.Gallen. Es besagt, dass die Kantone vollständig für die Restkosten aufkommen, auch wenn das kantonale Recht dafür Höchstansätze vorsieht.

Mischtaxe ist Empfehlung einer Arbeitsgruppe

Statt einer Normtaxe will der Kanton Nidwalden bei den Pflegeheimen in Zukunft eine Mischtaxe anwenden. Dazu braucht es eine Teilrevision des kantonalen Krankenversicherungsgesetzes. Die Mischtaxe empfiehlt eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen von Curaviva Nidwalden, der Spitex sowie Mitarbeitenden der Gesundheits- und Sozialdirektion, der Finanzdirektion und des Rechtsdienstes.

Dabei wird für jedes Pflegeheim eine individuelle Taxe festgelegt. Damit sich diese nicht unterschiedlich entwickeln, basiert die individuelle Pflegetaxe zu 50 Prozent auf den Pflegekosten des jeweiligen Heims sowie zu 50 Prozent auf den Pflegekosten aller Pflegeheime. Als Bemessungsgrundlage werden die Pflegekosten der letzten drei Jahre vor dem Berechnungsjahr herangezogen. Berücksichtigt wird zudem der Nominallohnindex für die entsprechenden Gesundheitsberufe, den das Bundesamt für Statistik jedes Jahr neu berechnet.

Vergleiche mit der neuen Berechnungsmethode zeigen, dass einige Pflegeheime im Jahr 2018 mit einer niedrigeren Pflegetaxe hätten auskommen müssen und über die Pflege weniger Einnahmen generiert hätten. Andere Pflegeheime hätten entsprechend höhere Pflegeeinnahmen verzeichnen können. Der Kanton Nidwalden hätte als Restfinanzierer 45000 Franken mehr zahlen müssen – dies bei einem Gesamtbetrag von 8,1 Millionen Franken, der an die Pflegekosten in Pflegeheimen fliesst.

Regelung interkantonaler Verhältnisse

In gewissen Fällen wird vorübergehend die Taxe eines ausserkantonalen Leistungserbringers akzeptiert. In der Teilrevision soll geregelt werden, dass der Kanton ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch eine Referenztaxe ausrichtet, wenn Bemühungen für einen Umzug in ein Nidwaldner Heim nicht erkennbar sind.

Anders als die stationäre Taxe soll die Normtaxe bei ambulanten Pflegeleistungen mit der Gesetzesänderung keine grundsätzlichen Anpassungen erfahren. Hingegen ist eine Änderung vorgesehen bei der Vergütung von Mitteln und Gegenständen, die zur Behandlung oder Untersuchung von versicherten Personen benötigt werden, wie etwa Absauggeräte, Bandagen oder Gehhilfen. Die effektiven Kosten könnten nur sehr ungenau in den Normtaxen abgebildet werden, hält die Regierung fest. Daher soll die Finanzierung in Zukunft über Einzelvergütungen sichergestellt werden. Einzelne grössere Leistungserbringer können auch Sammelrechnungen beim Kanton einreichen.

Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Nach der Bereinigung soll sie im Herbst 2020 in den Landrat kommen. Das neue Krankenversicherungsgesetz soll auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Kommentare (0)