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Nidwalden

Nidwaldner Obergericht bestätigt Schuldsprüche für mutmassliche Betrüger

Zwei Luzerner sind in Nidwalden in zweiter Instanz wegen Wirtschaftsdelikten verurteilt worden. Das Strafmass wurde aber reduziert.
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Robert Hess

Weitere Etappe in einem Strafprozess, der die Nidwaldner Justizbehörden seit rund 20 Jahren beschäftigt: Vier Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil vor Kantonsgericht Nidwalden (siehe Kasten unten), hat nun das Obergericht sein Urteil gefällt. Dieses wurde vom ausserordentlichen Oberrichter Stefan Keller, Obergerichtspräsident II im Kanton Obwalden am Dienstag verkündet. Vorangegangen war ein Prozess mit den beiden Hauptangeklagten X und Y, der von Ende April bis Mitte Mai dauerte.

Der heute 63-jährige im Kanton Luzern wohnhafte Beschuldigte X wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten bestraft. Angerechnet wird eine Untersuchungshaft von acht Tagen. Schuldig gesprochen wurde er in zahlreichen Punkten, darunter: mehrfache Begehung der Misswirtschaft, Urkundenfälschung, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Betrug, Erschleichung einer falschen Beurkundung, falsche Anschuldigung oder Unterlassen der Buchführung. In einigen Fällen ist der Beschuldigte X freigesprochen worden oder die Verjährung ist eingetreten.

Lange Dauer des Verfahrens wirkt strafmildernd

Die mehr oder weniger gleichen – und mehrfach begangenen – Delikte hat der Beschuldigte Y, ein heute 66-jähriger Unternehmer aus dem Kanton Luzern, verübt. Er wird dafür mit einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten unter Anrechnung von einem Tag Untersuchungshaft bestraft. Auch der Beschuldigte Y ist in einigen Punkten gegenüber dem erstinstanzlichen Urteil freigesprochen worden oder die Verjährung ist eingetreten.

In seinen Erwägungen zum Urteil erklärte Verfahrensleiter Stefan Keller, dass bei der Festlegung des Strafmasses einerseits die verschiedenen Freisprüche, aber auch die lange Dauer des gesamten Verfahrens berücksichtigt worden seien. Dies habe zu den um einiges milderen Strafen gegenüber dem Urteil des Kantonsgerichts vom Juli 2015 geführt. Die Zivilforderungen der Privatkläger wurden für beide Angeklagten an den Zivilrichter verwiesen.

Dem Beschuldigten X werden Verfahrenskosten (Kantonsgericht und Obergericht) von rund 156000 Franken auferlegt. Die Kosten für seine amtliche Verteidigung gehen vorläufig vollumfänglich zu Lasten des Kantons. X wird verpflichtet, diese Entschädigungen dem Kanton zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.

Dem Beschuldigten Y werden die Verfahrenskosten von rund 112 000 Franken auferlegt. Die Kosten der amtlichen Verteidigung, die sich vor erster Instanz auf rund 105 000 Franken belaufen, «sind von ihm selber zu tragen», heisst es im Urteil. Der Beschuldigte Y wird ferner verpflichtet, dem Staat «als Ersatz für nicht mehr vorhandenen, widerrechtlich erlangten Vermögensvorteil, eine Ersatzforderung von 100 000 Franken zu bezahlen».

Aufwendiges Verfahren

Das gestern verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Verfahrensleiter Stefan Keller wird den Parteien das begründete Urteil im Verlaufe des Herbstes zugestellt. Dagegen können sie beim Bundesgericht Beschwerde einreichen. Der Gerichtsprozess nahm für den Kanton Nidwalden grosse Dimensionen an. Dem ausserordentlichen Oberrichter aus dem Kanton Obwalden standen fünf Nidwaldner Laienrichter zur Seite, davon einer als Ersatzrichter. Der Strafprozess war im Landratsaal durchgeführt worden, wo gestern auch die Urteilsverkündigung stattfand. Anwesend waren die beiden Beschuldigten X und Y, ihre Rechtsvertreter sowie verschiedene Privatkläger und/oder ihre Rechtsvertreter. Auch einige interessierte Zuschauer waren anwesend. Das Urteilsdispositiv umfasst 14 Seiten und wurde gestern vom ausserordentlichen Gerichtsschreiber Mike Bacher verlesen.

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