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Nidwalden

Nidwaldner Landrat berät über zusätzliche Stellen für die Verwaltung

Anlässlich der Budgetdebatte beschäftigt sich das Parlament mit Anträgen der Regierung für Leistungsauftragserweiterungen in der kantonalen Verwaltung.
An der nächsten Sitzung berät der Nidwaldner Landrat im Theatersaal des Kollegiums St. Fidelis über neue Stellen für die kantonale Verwaltung. (Bild: Philipp Unterschütz  (Stans, 26. August 2020))

Martin Uebelhart

Im Rahmen der Budgetdebatte legt der Regierungsrat dem Landrat eine Reihe sogenannter Leistungsauftragserweiterungen vor: Zusätzliche Stellen, die in der kantonalen Verwaltung geschaffen werden sollen. Dieses Jahr sind es 12,2 unbefristete und insgesamt eine befristete Stelle. Berücksichtigt man die 210 Stellenprozente, die in verschiedenen Bereichen nicht mehr benötigt werden, bedeutet das 11,1 zusätzliche Vollstellen – oder Personaleinheiten, wie sie im Bericht der Regierung genannt werden. Diese bedeuten eine Zunahme von knapp 920'000 Franken bei den Personalkosten.

Unter anderem beantragt die Regierung eine Leitung für das Amt für Raumentwicklung. Dieses wird seit Anfang 2019 ad interim durch den Leiter des Amts für Gefahrenmanagement geführt. Die Stellenbesetzung für die Amtsleitung sei erfolglos geblieben, weshalb stattdessen eine junge Raumplanerin eingestellt und die Leitungsaufgaben aufgeteilt worden seien. Die bereits bewilligten Lohnkosten für die Amtsleiterstelle im Umfang von rund 160'000 Franken wurden durch die Anstellung der Raumplanerin erst teilweise ausgeschöpft. Deshalb wird beim Landrat nur die Differenz im Umfang von rund 85'000 Franken beantragt.

Mit der Leitung ad interim könnten in erster Linie die Tagesgeschäfte und die dringlichsten Projekte behandelt werden, schreibt die Regierung im Bericht. Die personellen Ressourcen seien zu knapp, um wichtige Zukunftsprojekte zu bearbeiten, Mitarbeitende zu führen und die Qualität mit dem Vieraugenprinzip zu sichern.

Finanzkommission beantragt drei Änderungen

Insgesamt 4,2 Stellen werden beim kantonalen Steueramt geschaffen. Diese sind nötig, weil die Gemeinden Stansstad und Emmetten ihr Steueramt auflösen und dessen Aufgaben dem Kanton übergeben. Da die entsprechenden Entschädigungen an die Gemeinden wegfallen, ist dieser Ausbau für den Kanton kostenneutral.

Weitere Leistungsauftragserweiterungen gibt es etwa beim Amt für Berufsbildung und Mittelschulen, beim Amt für Volksschule und Sport oder beim Personalamt. Während die landrätliche Finanzkommission (Fiko) gegen diese und weitere neue Stellen keine Einwände hat und sie mehrheitlich gutheisst, beantragt sie bei drei Punkten Anpassungen. Der Regierungsrat beantragt für die Sachbearbeitung im Sozialdienst eine unbefristete Leistungsauftragserweiterung um 70 Prozent. Die Kommission beantragt mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine auf drei Jahre befristete Erweiterung um 50 Prozent. Damit könnten die Sozialarbeiterinnen und -arbeiter erheblich von administrativen Aufgaben entlastet werden, so der Bericht. Die Finanzkommission erwartet von der Gesundheits- und Sozialdirektion, weitere interne Effizienzsteigerungsmassnahmen im Sozialamt und im Sozialdienst zu prüfen. Während der Befristung soll sich zeigen, ob die Stelle längerfristig erforderlich und verlängert werden respektive noch weiter ausgebaut werden müsse.

Der Abteilung Migration im Amt für Justiz seien mit der Einführung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) des Bundes neue Aufgaben zugewiesen worden. Um das Tagesgeschäft sicherzustellen, beantragt die Regierung die Aufstockung um 100 Prozent. Die Finanzkommission beantragt mit 8 zu 2 Stimmen lediglich eine Leistungsauftragserweiterung um 50 Prozent. Der Bedarf an einer Erweiterung zur Verkürzung der Wartefristen bei den Bewilligungen sei ausgewiesen, schreibt die Kommission. Mit 50 Prozent sollten die Wartefristen auf ein akzeptables Niveau gesenkt werden können.

Regierung beantragt Erweiterungen restriktiv

Weiter beantragt die Kommission, eine Erweiterung um 50 Prozent beim Zivilstandsamt abzulehnen. Der Regierungsrat beantragt diese, weil die Prüfung von ausländischen Urkunden und Dokumenten im Hinblick auf die Aufnahme in die Bundesdatenbank Infostar in den vergangenen Jahren sehr stark zugenommen habe. Der Fiko erscheint der Bedarf für die Erweiterung zum jetzigen Zeitpunkt nicht dringend. Dieser soll im Zusammenhang mit der anstehenden Revision des Bundesrechts (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister) noch einmal geprüft werden.

Der Regierungsrat hält in seinem Bericht fest, dass er gemäss einem Entscheid von Mitte 2017 die Politik der restriktiven Leistungsauftragserweiterung bis Ende 2020 befristet habe. Diese Politik werde weitergeführt, betont die Regierung. Alle eingereichten Anträge würden jeweils kritisch auf die Notwendigkeit hin überprüft. Dies habe er auch für jene für das Jahr 2021 getan. Dem Landrat würden deshalb nur diejenigen Leistungsauftragserweiterungen zur Verabschiedung vorgelegt, die der Regierungsrat als wichtig und wirklich notwendig eingestuft habe.

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