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Nidwalden

Nidwaldner Katholiken hinterfragen ihre Verfassung

Der Kleine Landeskirchenrat Nidwalden hat eine Verfassungsrevision geprüft. Er will aber keine Gewaltentrennung einführen.
Monika Dudle-Ammann, Vizepräsidentin Kleiner Kirchenrat

Sandra Peter

Ist die bestehende Verfassung noch zeitgemäss? Mit dieser Frage hat sich der Kleine Kirchenrat (KKR) der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Nidwalden beschäftigt. Unter anderem stand zur Debatte, ob neu die Exekutive von der Legislative getrennt werden müsste. Denn derzeit ist dies nicht der Fall. Als Exekutive ist der Kleine Kirchenrat tätig. Alle Mitglieder sind entsprechend der Verfassung gleichzeitig auch Mitglieder des Grossen Kirchenrates (GLKR), dem gesetzgebenden Rat. Der GLKR wählt jeweils die sieben Mitglieder des Kleinen Kirchenrates.

Der KKR analysierten nun, welche Auswirkungen eine Gewaltentrennung hätte. Der Kreis der für den KKR in Frage kommenden Personen würde erweitert, was der Rat als Vorteil wertet. Ebenso die Gewaltentrennung an sich. Um den 40-köpfigen Grossen Kirchenrat zu führen, müsste neu ein eigener Vorstand gebildet werden. Denn diese Funktion übernahm bisher der KKR.

Zusätzliches Gremium bedeutet Mehraufwand

Ein Nachteil bei einem zusätzlichen Gremium seien die Kosten. Monika Dudle-Ammann, Vizepräsidentin des KKR, erklärt:

«Der Vorstand des Grossen Kirchenrates wäre ebenfalls für seinen Aufwand zu entschädigen. Es wären dann insgesamt statt zwei, neu drei Gremien.»

Zudem gäbe es ein komplizierteres Wahlverfahren. «Es müsste nicht nur der Kleine Kirchenrat gewählt werden, sondern neu auch der Vorstand des grossen Kirchenrates sowie der Grosse Kirchenrat. Es ist allenfalls Aufgabe des Verfassungsrates, in der Teilrevision festzulegen, wer welchen Vorstand wählen kann.» Der KKR befürchtet eine Verschlechterung des Informationsflusses. «Wenn man den Grossen Kirchenrat strikt vom Kleinen Kirchenrat trennt, müssen sich zwei Gremien – der Kleine Kirchenrat und der neu zu bildende Vorstand des Grossen Kirchenrates – mit den Geschäften auseinandersetzen, um die Sitzungen des Grossen Kirchenrates vorzubereiten», erläutert Dudle-Ammann auf Anfrage unserer Zeitung schriftlich. Dies gehe über Protokolle oder Austauschtreffen.

«Jedenfalls ist der Informationsfluss so weniger direkt und damit langsamer als heute.»

Die Kosten für eine Teilrevision der Verfassung belaufen sich auf mindestens 69’250 Franken, schätzt der KKR.

Rechtlich kein Handlungsbedarf vorhanden

Aus rechtlicher Sicht bestehe «keine zwingende Notwendigkeit», die beiden Gremien der Landeskirche strikt zu trennen, beurteilen die für den Bericht beigezogenen Juristen die Situation. Denn einerseits beinhalte die Verfassung selbst einen Artikel, wonach sich die Mitglieder des KKR bei der Genehmigung der Rechnungen und bei Beschlüssen, die sich auf die Aufsicht über den KKR beziehen, der Stimme enthalten müssen. Weiter gelte das kantonale Behördengesetz. Artikel 22 regelt, in welchen Fällen ein Behördenmitglied in den Ausstand treten muss, etwa wenn es «in Sachen, in denen es selbst oder eine Partei aus begründeten Bedenken gegen seine Unbefangenheit den Ausstand verlangt».

Es sei davon auszugehen, dass das System sich bisher bewährt habe und akzeptiert werde, so der KKR im Bericht. Es habe, soweit es für den Rat ersichtlich sei, auch noch nie zu Problemen geführt. Eine Trennung würde nicht zu einer besseren Situation führen, resümiert der KKR. Den Auftrag zur Überprüfung einer Verfassungsänderung hatte der KKR im November 2010 vom Grossen Kirchenrat erhalten. Die letzte Teilrevision der Verfassung liegt rund 20 Jahre zurück. Damals wurde das Thema der Gewaltentrennung nicht aufgegriffen.

Grosser Kirchenrat tagt im Dezember

Der Kleine Kirchenrat hat noch weitere Themen, etwa die Verkleinerung des KKR oder eine Amtszeitbeschränkung behandelt. Insgesamt kommt er zum Schluss, dass sich «eine Teilrevision der Verfassung momentan nicht aufdrängt». An der kommenden Sitzung des Grossen Kirchenrates vom 2. Dezember wird der Bericht vorgestellt. Anschliessend haben die Mitglieder bis Ende Februar 2020 Zeit, um ihre Meinung zum Bericht und allenfalls weitere zu überprüfende Themen einzubringen. Danach sollen diese an einem runden Tisch diskutiert werden.

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