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Nidwalden

Nidwaldner Kantonalbank muss Regierungsrat bei Strategieentscheiden konsultieren

Der Regierungsrat hat die Eignerstrategie für die Nidwaldner Kantonalbank überarbeitet. Sie sieht vor, dass der Bankrat die Kantonsregierung bei Entscheiden von strategischer Bedeutung vorgängig konsultieren muss.
Der Hauptsitz der Nidwaldner Kantonalbank in Stans. (Bild: Dominik Wunderli, Stans, 13. März 2019)

Martin Uebelhart

Die Eignerstrategie des Regierungsrats für die Nidwaldner Kantonalbank (NKB) legt mit ihren übergeordneten Leitplanken den Spielraum für die Unternehmensstrategie der Bank fest. Die heute gültige Eignerstrategie ist fast fünf Jahre alt. Sie sei periodisch und in zeitlicher Abstimmung mit dem Strategieprozess der NKB zu überprüfen, schreibt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung.

Zusammen mit einer Delegation des Bankrates hat die Regierung dies an die Hand genommen. Mit der Verabschiedung der Totalrevision der Strategie sei der gegenseitige Meinungsbildungsprozess nun abgeschlossen, so die Mitteilung.

Regierung will zu Strategie konsultiert werden

Mit der Anpassung wird der Nidwaldner Regierungsrat noch enger in die Bearbeitung strategischer Fragen eingebunden und der regelmässige Informationsfluss zwischen Bankrat und dem Regierungsrat optimiert. Das betrifft unter anderem das Eingehen von Beteiligungen und Kooperationen von strategischer Bedeutung oder hohe Risiken. «Wenn sich die NKB mit 5 oder 10 Prozent an der Stanserhorn-Bahn beteiligen möchte, wäre das kaum ein Problem», macht Finanzdirektor Alfred Bossard ein Beispiel. Wolle sie sich jedoch beispielsweise an einer Regionalbank beteiligen und dabei ein erhebliches finanzielles Engagement und auch ein höheres Risiko eingehen, «dann müssen die Verantwortlichen das mit uns anschauen».

Der Regierungsrat bedingt sich auch aus, vor der Genehmigung der Strategie der Bank sowie bei Entscheiden mit strategischer Bedeutung konsultiert zu werden. «Wir möchten etwa von einer Schliessung von Filialen nicht aus den Medien erfahren», sagt er mit Blick über die Kantonsgrenze auf die jüngsten Entwicklungen bei der Urner Kantonalbank.

Regierungsrat mit beratender Stimme

Es sei auch um die Frage gegangen, ob der Regierungsrat wieder im Bankrat Einsitz nehmen soll. Vor einigen Jahren sei das Gremium entpolitisiert worden. Und dabei soll es laut Bossard auch bleiben: «Wir haben die Lösung gefunden, dass ich als Finanzdirektor zu jenen Traktanden der Bankratssitzungen eingeladen werde, bei denen es um strategische Fragen geht.» Dabei könne er die Meinung des Regierungsrats erläutern und mit beratender Stimme an den Diskussionen teilnehmen. «Die Entscheidungen fällt am Ende der Bankrat», so Alfred Bossard. Mehr Einfluss nehmen könnte man letztlich nur über die Zusammensetzung des Bankrats, der von der Regierung gewählt wird.

Der Kanton Nidwalden verfolgt zudem weiterhin die Zielsetzung, klarer Mehrheitseigentümer zu bleiben. «Im Moment gebe es keine Veranlassung, daran etwas zu ändern», so Bossard. Auch aus dem Landrat seien in jüngster Zeit keine entsprechenden Forderungen gekommen, etwa den Kantonsanteil auf 51 Prozent zu senken oder die NKB in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln – was vor einigen Jahren einmal diskutiert, dann aber verworfen worden sei. «Das Dotationskapital von 33,3 Millionen Franken stammt zu 100 Prozent vom Kanton. Damit liegt die Entscheidungsgewalt beim Kanton.» Die Eigentümer der Partizipationsscheine hingegen, die am Partizipationskapital beteiligt seien, hätten keine Mitentscheidungsbefugnis. «Sie erhalten eine Dividende und werden zur jährlichen PS-Versammlung eingeladen.»

Der Regierungsrat will die Aktualität der Eignerstrategie regelmässig überprüfen, ordentlicherweise einmal je Legislatur. Das nächste Mal also voraussichtlich spätestens im Frühsommer 2022.

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