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Nidwalden

Ärztepaar hat sich unrechtmässig Löhne und Spesen ausbezahlt

Private Auslagen hat ein damals in Nidwalden wohnhafter Arzt mit dem Geschäftskonto beglichen. Seiner Gattin liess er auf diesem Weg eigentlich gepfändete Saläre zukommen.

Eigentlich wäre das Geld für das Betreibungsamt bestimmt gewesen. Stattdessen schanzte ein in Luzern tätiger Arzt mit Wohnsitz Nidwalden mehrere zehntausend Franken unrechtmässig seiner Gemahlin zu, die als Ärztin in der gleichen Praxis tätig war wie er. So lautet der Vorwurf der Nidwaldner Staatsanwaltschaft, welche den Fall bereits 2019 vor Gericht brachte. In zweiter Instanz hat das Nidwaldner Obergericht den Mann dafür nun zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt, wie dem Urteilsdispositiv – dem Schuldspruch noch ohne Begründung – zu entnehmen ist. Seine Frau erhält ebenfalls eine Haftstrafe von zehn Monaten, die allerdings bedingt ausgesprochen wird.

Strafbar hat sich das deutsch-ukrainische Paar, das mittlerweile wieder nach Deutschland umgezogen ist, demnach gemacht, indem es sich trotz Lohnpfändung weiterhin üblich hohe Saläre ausbezahlt hat. Genauer gesagt hat der Arzt als Geschäftsführer der eigenen Firma, welche ihre Praxis betrieb, über Umwege entsprechende Beträge auf das Konto seiner Frau überwiesen. In zwei Anklageschriften der Nidwaldner Staatsanwaltschaft ist zusammengerechnet von einer Deliktsumme im sechsstelligen Bereich die Rede.

Schulden im höheren fünfstelligen Bereich

Der Grund für die Lohnpfändung liegt heute fünf Jahre zurück. Das Nidwaldner Betreibungsamt leitete 2016 ein Betreibungsverfahren gegen die Ärztin ein. Forderungen im höheren fünfstelligen Bereich müssen demnach ausstehend gewesen sein, geltend gemacht von zwei deutschen Bankinstituten. Wofür genau, ist in der Anklageschrift nicht näher beschrieben. Als Folge davon pfändete das Betreibungsamt aber jedenfalls den Lohn der Ärztin. Ein Jahr lang sollte sie fortan jenen Teil ihres Lohnes abgeben, der ein Existenzminimum von rund 3500 Franken übersteigt (2013 betrug ihr Monatslohn netto etwa 12'000 Franken).

An diese Vorgabe haben sich die zwei Mediziner aber offenbar nicht gehalten. In den ersten sieben Monaten überwiesen sie dem Betreibungsamt gemäss Anklageschrift lediglich insgesamt 1600 Franken. Gepfändete Vermögenswerte von rund 72'000 Franken enthielten sie der Behörde hingegen vor. Diese hätten sie stattdessen für private Zwecke verwendet, heisst es in der Anklageschrift.

100'000 Franken flossen auf Kreditkartenkonto

Dabei seien sie wie folgt vorgegangen: Einerseits seien der Frau durch ihren Mann Nettolöhne über dem festgelegten Existenzminimum ausbezahlt worden. Weiter habe der Arzt als Geschäftsführer der Firma, bei der seine Frau angestellt war, hohe Beträge direkt auf ihr privates Kreditkartenkonto überwiesen. Auf die gleiche Weise sollen auch private Anwaltskosten der Frau beglichen worden sein.

Ihrer Kreditkarte verlieh der Mann offenbar einiges an Kaufkraft: Über ein Jahr verteilt sollen gesamthaft 100'000 Franken vom Geschäftskonto aus darauf überwiesen worden sein – monatlich 5000 bis 15'000 Franken, wie die Anklageschrift auflistet. Deklariert hatte der Mann die Überweisungen jeweils als «Spesenpauschale».

Strafbar habe sich der Arzt aber auch gemacht, indem er als Geschäftsführer der entsprechenden Firma die Lohnzahlungen in der Buchhaltung falsch deklariert hatte – mutmasslich, um sein Vorgehen zu verschleiern. Hiermit hat der Mann mehrfach Urkundenfälschung begangen, wie das Obergericht entschieden hat.

Bereits 2013 wurde ihr Lohn gepfändet

Die Lohnpfändung von 2016 war übrigens nicht die erste. Bereits 2013 erfolgte bei der Frau eine solche, worauf ihr Mann nach demselben Muster zu hohe Lohnzahlungen an seine Gattin vorgenommen haben soll. Von diesem Vorwurf hat ihn das Obergericht allerdings freigesprochen.

Schuldig machte sich der Mann nach Ansicht der Oberrichter damals jedoch mehrfach der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Als faktischer Geschäftsführer einer Firma, bei welcher das Paar vor der Gründung ihrer eigenen Gesellschaft engagiert war, habe er sich unter anderem unbewilligte Spesenpauschalen ausbezahlt. Den Besitzer und einzigen Verwaltungsrat dieser Firma soll der Arzt über diese Zahlungen jedoch nicht informiert haben.

Für acht Monate vergütete sich der Mann demnach eigenmächtig knapp 52'000 Franken an Spesen. Mit dem Geschäftskonto soll er zudem Versicherungen und Reparaturkosten für das private Fahrzeug beglichen haben. Auch private Bussen von ihm und seiner Frau in der Gesamthöhe von 1000 Franken habe er mit Firmengeld bezahlt sowie Energie- und Wasserrechnungen für die gemeinsame Privatwohnung an einem Nidwaldner Seeufer.

Obergericht urteilt milder als Vorinstanz

Mit seinen Schuldsprüchen unterbietet das Nidwaldner Obergericht nun die Vorinstanz. Diese hatte den Mann im vergangenen Februar zu knapp drei Jahren unbedingter Haft verurteilt und die Frau zu 16 Monaten, wovon sie sechs hätte absitzen müssen. Angefochten haben das erstinstanzliche Urteil sowohl der Mann als auch die Frau, da beide mit dem Urteil nicht einverstanden waren, wie das Obergericht auf Nachfrage mitteilt. «Der Beschuldigte hat dann vor Obergericht aber einen grossen Teil seiner eigenen Verurteilung anerkannt. Die Beschuldigte plädierte vor erster und zweiter Instanz auf Freispruch.»

Noch ist das Urteil des Obergerichts nicht rechtskräftig. Die beiden Verurteilten könnten es also noch ans Bundesgericht weiterziehen.

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