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Nidwalden

Nidwalden passt Sozialhilfe der Teuerung an

Die Nidwaldner Regierung folgt dem Beispiel anderer Kantone.
Elf Franken pro Monat gibt es ab nächstem Jahr mehr Sozialhilfe.Bild: Markus von Rotz (11. September 2019)

(mvr) Der Kanton Nidwalden folgt der Empfehlung der kantonalen Sozialdirektoren, den Grundbedarf in der Sozialhilfe an die Teuerung anzupassen und bis spätestens 1. Januar 2020 um 1,1 Prozent zu erhöhen. Er tue dies wie alle anderen Zentralschweizer Kantone auch, meldet die Staatskanzlei.

Die wirtschaftliche Sozialhilfe in Nidwalden orientiere sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos-Richtlinien). Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss diesen Richtlinien wird grundsätzlich der Entwicklung der Teuerung angepasst und dies in gleichem Umfang und zeitgleich wie die vom Bundesrat bestimmte Teuerung der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV.

Erste Anpassung seit fünf Jahren

Die letzte Teuerungsanpassung in der Sozialhilfe erfolgte vor sechs Jahren. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat 2015 sowie im laufenden Jahr die Ergänzungsleistungen zweimal erhöht. Da die Teuerung 2015 nur geringfügig ausfiel, wurde auf eine Anpassung bei der Sozialhilfe vorerst verzichtet. Das werde nun nachgeholt und der Betrag um 11 Franken auf 997 Franken pro Monat für einen Einpersonenhaushalt angehoben. Die Gemeinden zahlen Sozialhilfebezügern ab dem 1. Januar 2020 den angepassten Grundbedarf aus.

Damit folgt Nidwalden allen Zentralschweizer sowie den meisten anderen Kantonen. Um Rechtssicherheit zu erhalten und Sozialhilfetourismus zu verhindern, sei es sinnvoll, dass das Sozialhilfeniveau in der ganzen Schweiz auf dem gleichen Level bleibt.

Die Höhe des Grundbedarfs wird aufgrund von Daten des Bundesamtes für Statistik festgelegt. Basis sind die Ausgaben der 10 Prozent einkommensschwächsten Haushalte für die lebensnotwendigen Güter und Dienstleistungen. In der Schweiz sind alle gegen Invalidität, Krankheit oder Arbeitslosigkeit versichert. Viele haben zudem eine Altersvorsorge. Die Sozialversicherungen decken aber nicht alle Risiken ab. Wenn zum Beispiel nach einer Scheidung das Geld nicht reicht, gibt es keine Leistungen einer Sozialversicherung. Ebenso wenig, wenn nach langer Arbeitslosigkeit die Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung und das Vermögen zur Neige gehen. Sozialhilfe bewahre Menschen in Notsituationen vor Armut und trage wesentlich zum sozialen Frieden in der Schweiz bei.

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