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Nidwalden: Gesetz über Lebensmittel und Veterinärwesen soll angepasst werden

Das kantonale Lebensmittel- und Veterinärgesetz wird einer Revision unterzogen, da es dem Bundesrecht angepasst werden muss. Der Nidwaldner Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung zu Handen des Landrats verabschiedet.
Neu sollen längere Einsprachefristen im Lebensmittel- und Veterinärgesetz gelten. (Symbolbild: Pius Amrein)

Das geltende, kantonale Gesetz über Lebensmittel und das Veterinärwesen (LVG) wurde auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Es basiert unter anderem auf dem Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände vom 9. Oktober 1992.

Anfangs 2017 trat schweizweit ein neues Lebensmittelgesetz in Kraft. Dieses enthält Vorschriften über den Rechtsschutz, welche denjenigen des kantonalen Rechts widersprechen, heisst es in einer Mitteilung der Nidwaldner Regierung. Deswegen müssten diese Rechtsschutzvorschriften nun auf kantonaler Stufe angepasst werden.

Längere Einsprachefristen

Konkret gilt es, die Einsprachefrist und die Beschwerdefrist für Beschwerden gegen Einspracheentscheide dem Bundesgesetz anzupassen. Diese betragen neu zehn statt fünf Tage für die Einsprachefrist und dreissig statt zehn Tage für die Beschwerdefrist.

Der Einfachheit halber soll im LVG nun direkt auf das Bundesgesetz verwiesen werden, damit künftig diesbezügliche Änderungen wegfallen. Die Änderung des Gesetzes muss nun noch vom Landrat beraten werden. (red)

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